Wer eine Immobilie kauft, sieht meistens nur eine Summe auf dem Notarvertrag. Doch für das Finanzamt besteht dieses Objekt aus zwei völlig unterschiedlichen Dingen: dem Boden und dem Gebäude. Warum ist das wichtig? Weil Sie das Grundstück niemals abschreiben können, das Haus hingegen schon. Je höher der Anteil des Gebäudes am Gesamtkaufpreis ist, desto mehr Steuern sparen Sie jedes Jahr durch die sogenannte AfA (Abschreibung für Abnutzung). Eine falsche Aufteilung kann Sie im schlimmsten Fall tausende Euro an steuerlichen Vorteilen kosten.
In Deutschland gilt eine Immobilie ertragsteuerlich nicht als ein einziges Paket, sondern als zwei separate Wirtschaftsgüter. Das ist in Einkommenssteuergesetz ein zentrales Gesetz zur Besteuerung der Einkünfte natürlicher Personen in Deutschland, speziell im § 7 Abs. 4 bis 5a EStG, so festgelegt. Während der Boden dauerhaft wertbeständig bleibt, verschleißt das Gebäude über die Jahre. Deshalb erlaubt das Finanzamt, dass Sie einen Teil des Gebäudewerts jährlich steuerlich geltend machen.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Sie kaufen ein Haus für 450.000 €. Wenn Sie keine Aufteilung vornehmen, schätzt das Finanzamt den Wert oft sehr konservativ. Liegt der Gebäudeanteil bei 60 %, können Sie jährlich rund 6.750 € abschreiben. Sinkt dieser Anteil durch eine ungünstige Schätzung des Finanzamts auf 30 %, halbiert sich Ihr steuerlicher Vorteil fast auf die Hälfte. Hier wird schnell klar, dass die Kaufpreisaufteilung kein bürokratisches Detail, sondern ein mächtiger Hebel für Ihre Rendite ist.
Früher haben viele Käufer gehofft, dass das Finanzamt die Aufteilung einfach so akzeptiert. Heute ist die Lage klarer: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in wegweisenden Urteilen (z. B. vom 20. September 2022, Az. IX R 12/21) entschieden, dass eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung grundsätzlich maßgeblich ist. Das bedeutet, wenn Käufer und Verkäufer sich im Notartermin auf ein bestimmtes Verhältnis geeinigt haben, muss das Finanzamt dies in der Regel akzeptieren.
Aber Vorsicht: Das ist kein Freifahrtschein für willkürliche Zahlen. Wenn Sie 90 % des Preises dem Gebäude zuschreiben, obwohl das Haus in einer Top-Lage in München steht (wo der Bodenwert extrem hoch ist), wird das Finanzamt hellhörig. In der Praxis gelten Aufteilungen mit einem Gebäudeanteil von 60 % bis 70 % oft als realistisch. Gehen Sie über 75 % oder gar 80 %, riskieren Sie eine Ablehnung, da solche Werte wirtschaftlich meist nicht haltbar sind.
Um den Boden- und Gebäudewert zu trennen, gibt es verschiedene Ansätze. Das Finanzamt nutzt oft die BMF-Arbeitshilfe, die auf regionalen Bodenrichtwerten basiert. Diese Werte werden regelmäßig aktualisiert - im Jahr 2025 gab es beispielsweise deutliche Steigerungen in Berlin (+9,8 %) und München (+12,5 %). Diese Arbeitshilfe ist praxisnah, führt aber oft zu einem höheren Bodenwert und damit zu einer geringeren Abschreibung für den Eigentümer.
Die professionellere Alternative ist das konventionelle Ertragswertverfahren. Hier wird der Bodenwert separat ermittelt und verzinst. Wenn ein Grundstück beispielsweise einen Bodenwert von 3 Mio. € hat und wir einen Zinssatz von 2,00 % ansetzen, ergibt sich eine Bodenwertverzinsung von 60.000 €. Dieser Betrag wird vom Rohertrag abgezogen, bevor der Gebäudeertragswert mit einem Vervielfältiger (typischerweise etwa 22,4) bestimmt wird. Das Ergebnis ist oft ein wesentlich präziseres Bild der tatsächlichen Wertverteilung als eine grobe Schätzung.
| Merkmal | BMF-Arbeitshilfe (Tendenz) | Gutachterliche Bewertung |
|---|---|---|
| Bodenwertanteil | Hoch (z.B. 69,06 %) | Moderat (z.B. 38,12 %) |
| Gebäudeanteil | Niedriger (ca. 30,94 %) | Höher (ca. 61,88 %) |
| Jährliche AfA (Beispiel) | ca. 30.940 € | ca. 61.880 € |
| Anerkennungsrate | Sehr hoch (Standard) | Hoch (wenn zertifiziert) |
Wenn Sie das Maximum aus Ihrer Immobilie herausholen wollen, reicht eine einfache Vereinbarung im Vertrag oft nicht aus, besonders bei teuren Objekten. Ein qualifiziertes Gutachten ist hier die beste Versicherung gegen eine Schätzung durch das Finanzamt. Achten Sie beim Gutachter unbedingt auf die Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024. Nur solche Dokumente werden von den Finanzbehörden regelmäßig ohne große Diskussion akzeptiert.
Ein solches Gutachten kostet im Schnitt zwischen 700 € und 1.200 € und nimmt etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch. Das klingt im ersten Moment teuer, ist aber eine einmalige Investition. Wenn Sie dadurch Ihre jährliche Abschreibung nur um ein paar tausend Euro erhöhen, hat sich das Gutachten bereits im ersten Jahr amortisiert.
Damit Sie nicht in die Falle tappen, dass das Finanzamt die Aufteilung "von Amts wegen" vornimmt - was in etwa 37 % der Fälle passiert, wenn Angaben fehlen -, sollten Sie diesen Ablauf befolgen:
Ein typischer Fehler ist die Annahme, dass ein hoher Gebäudeanteil automatisch "durchgeht". In Online-Foren wie immoforum.de berichten Nutzer immer wieder von Konflikten, wenn sie etwa 72 % Gebäudeanteil ansetzen, aber kein fundiertes Gutachten vorlegen können. In solchen Fällen wird das Finanzamt oft auf die Standardwerte der BMF-Arbeitshilfe zurückgreifen, was die steuerliche Belastung sofort erhöht.
Ein weiterer Punkt ist die Kommunikation. Finanzämter benötigen oft mehrere Monate, um komplexe Gutachten zu prüfen. Haben Sie Geduld und sorgen Sie dafür, dass alle Unterlagen vollständig sind, um Rückfragen zu vermeiden, die das Verfahren unnötig in die Länge ziehen.
Nein, Grund und Boden unterliegen keinem Wertverzehr und können daher gemäß Einkommenssteuergesetz nicht abgeschrieben werden. Nur der Gebäudeanteil ist AfA-fähig.
Es gibt keine gesetzliche feste Grenze, aber Werte zwischen 60 % und 70 % werden oft akzeptiert. Aufteilungen über 75 % bis 80 % werden vom Finanzamt meist als wirtschaftlich nicht haltbar abgelehnt, sofern sie nicht durch ein sehr starkes Gutachten belegt sind.
Nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Wenn die vertragliche Aufteilung stark von den Bodenrichtwerten abweicht, ist ein zertifiziertes Gutachten (z. B. nach DIN ISO/IEC 17024) die einzige Chance, eine willkürliche Schätzung durch das Finanzamt zu verhindern.
In diesem Fall nimmt das Finanzamt die Aufteilung "von Amts wegen" vor. Dabei wird meist die BMF-Arbeitshilfe genutzt, was oft zu einem höheren Bodenwertanteil und somit zu geringeren steuerlichen Abschreibungen führt.
Die Bearbeitungszeit variiert stark je nach Finanzamt. Nutzerberichte zeigen, dass es bei der Prüfung von Gutachten oft drei Monate oder länger dauern kann, bis eine endgültige Zusage erfolgt.