Küchenrenovierung im Mietverhältnis: Was Mieter wirklich dürfen und was der Vermieter zahlen muss
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Wenn du in einer Mietwohnung lebst und deine Küche modernisieren willst, stehst du vor einer Frage: Was darfst du wirklich tun, und wer muss was bezahlen? Viele Mieter denken, sie dürfen alles ändern - andere fürchten, sie dürfen gar nichts. Die Wahrheit liegt dazwischen: Du hast mehr Rechte, als du denkst. Aber auch mehr Pflichten. Und der Vermieter kann nicht einfach alles auf dich abwälzen.

Du zahlt Miete für die Küche - also gehört sie dir auch

Ein Mythos hält sich hartnäckig: Wer eine Wohnung mit Küche mietet, hat nur das Recht, sie zu benutzen. Falsch. Die Küche ist Teil der vermieteten Wohnung. Das hat der Bundesgerichtshof schon 2016 klargestellt: Selbst wenn der Vertrag sagt, die Küche sei nicht Bestandteil des Mietvertrags - sie zählt trotzdem. Du zahlst Miete dafür, also hat sie den gleichen Status wie das Bad oder das Wohnzimmer. Und das bedeutet: Der Vermieter muss sie in einem funktionierenden Zustand halten.

Was gehört zur Mindestausstattung? Eine Spüle, Kochplatten (oder ein Backofen), und ein Kühlschrank. Ein Geschirrspüler? Nicht verpflichtend - aber heute fast überall dabei. Und wenn er kaputt geht? Der Vermieter muss ihn reparieren oder ersetzen. Das Landgericht Dresden hat das 1998 entschieden. Und das gilt auch heute noch. Selbst wenn dein Vertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel hat: Das funktioniert nicht bei großen Geräten. Eine defekte Dunstabzugshaube? Der Vermieter muss sie reparieren. Ein Herd, der nicht mehr heizt? Er muss raus, ein neuer rein. Du zahlst die Miete - er sorgt für die Funktion.

Was du als Mieter verändern darfst - und was nicht

Du willst neue Schubladen, eine andere Arbeitsplatte oder ein modernes Kochfeld einbauen? Du darfst. Aber nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters. Und nur, wenn du beim Auszug alles wieder rückstandslos entfernen kannst. Keine Wanddurchbrüche für eine neue Dunstabzugshaube, ohne Genehmigung. Keine neuen Anschlüsse, ohne Zustimmung. Kein Einbau einer kompletten Einbauküche, ohne Vertragsergänzung.

Warum? Weil du die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgeben musst. Wenn du eine neue Einbauküche einbaust, musst du sie wieder rausnehmen - und die alte wiederherstellen. Das ist nicht nur fair, das ist rechtlich vorgeschrieben. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat das 1993 klargestellt: Schriftliche Zustimmung ist Pflicht. Ohne sie riskierst du, dass du beim Auszug Geld zahlen musst - oder sogar die Wohnung nicht zurückbekommst.

Was du aber tun darfst: Du kannst die bestehende Küche neu lackieren, neue Griffe einbauen, die Arbeitsplatte mit einem neuen Belag versehen - solange du nichts an den festen Anschlüssen veränderst. Du kannst sogar eigene Geräte wie eine Mikrowelle oder einen Kaffeevollautomat einbauen. Die gehören dir. Du nimmst sie mit, wenn du gehst.

Wer zahlt, wenn die Küche alt ist?

Eine Küche hält 10 bis 25 Jahre. Das hat das Landgericht Berlin festgestellt. Danach gilt sie als „abgewohnt“. Und hier kommt der entscheidende Punkt: Wenn deine Küche 18 Jahre alt ist und der Backofen stirbt, muss der Vermieter ihn ersetzen - nicht du. Das Landgericht Berlin hat im November 2024 klargestellt: Ab 20 Jahren darf der Vermieter keine Reparaturkosten mehr auf dich abwälzen - auch nicht, wenn dein Vertrag eine Kleinreparaturklausel hat.

Das ist wichtig. Viele Vermieter glauben, sie könnten Reparaturen einfach als „Verschleiß“ abtun. Aber das ist nicht legal. Wenn die Küchenschränke alt aussehen, aber noch funktionieren, musst du nicht renovieren. Wenn der Kühlschrank nicht mehr kühlt, musst du nicht selbst einen neuen kaufen. Der Vermieter muss handeln. Und wenn er nicht reagiert? Dann hast du das Recht, eine Mietminderung zu verlangen. Ein Nutzer aus München hat das 2025 erfolgreich durchgesetzt, weil die Dunstabzugshaube seit drei Monaten nicht mehr funktionierte.

Die 3-Jahres-Regel für Schönheitsreparaturen - nur wenn sie wirksam ist

Viele Mietverträge sagen: „In Küche, Bad und WC musst du alle 3 Jahre renovieren.“ Klingt klar - aber ist es das wirklich? Nein. Solche Klauseln sind nur gültig, wenn sie mit weichen Formulierungen wie „in der Regel“, „üblicherweise“ oder „regelmäßig“ formuliert sind. Ein Vertrag, der sagt: „Du renovierst alle 3 Jahre“, ist unwirksam. Das hat das Amtsgericht München 2004 entschieden.

Was heißt das? Du musst nicht einfach die Wände neu streichen, nur weil drei Jahre um sind. Du musst nur dann renovieren, wenn die Abnutzung so stark ist, dass sie den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Ein abgeplatzerter Lack an einer Schublade? Kein Problem. Ein Riss in der Arbeitsplatte, der sich ausbreitet? Dann ist es Zeit für den Vermieter. Du bist nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen zu machen - nur, wenn die Substanz gefährdet ist.

Waage in der Küche: eine Seite zeigt Reparaturkosten für Mieter, andere Seite für Vermieter mit Gesetzesbuch.

Was passiert, wenn der Vermieter nicht handelt?

Wenn der Vermieter nicht reagiert, wenn der Kühlschrank kaputt ist, wenn die Spüle undicht ist - dann hast du Rechte. Du kannst eine Frist setzen: Schreibe ihm einen Brief, fordere die Reparatur innerhalb von 14 Tagen. Wenn er nicht antwortet, kannst du den Schaden selbst beheben lassen und die Kosten vom Mietzins abziehen. Das ist legal. Du musst nur beweisen, dass der Schaden nicht deine Schuld ist.

Und du kannst eine Mietminderung verlangen. Wie viel? Das hängt vom Ausmaß ab. Ein kaputter Backofen? 5-10 % Mietminderung. Eine defekte Spüle? Bis zu 15 %. Eine völlig unbrauchbare Küche? Bis zu 30 %. Das hat das Amtsgericht Besigheim 2023 bestätigt. Und du musst nicht lange warten. Du kannst die Mietminderung sofort ansetzen - nachdem du den Vermieter schriftlich informiert hast.

Was du nicht tun darfst - und warum

Viele Mieter denken: „Ich zahle Miete, also kann ich alles machen.“ Falsch. Du darfst keine baulichen Veränderungen vornehmen: Keine neuen Steckdosen, keine neuen Abzüge, keine Wanddurchbrüche. Du darfst keine neuen Anschlüsse verlegen - nicht mal für einen modernen Kaffeevollautomat. Du darfst keine neuen Küchenzeilen einbauen, die an die Wand geschraubt sind. Du darfst keine neuen Bodenfliesen verlegen, wenn sie die ursprüngliche Struktur verändern.

Warum? Weil du die Wohnung im Originalzustand zurückgeben musst. Und weil du keine Baugenehmigung brauchst - der Vermieter schon. Wenn du etwas veränderst, ohne seine Zustimmung, kann er dich zur Rückschaffung zwingen. Und das kostet Geld. Viel Geld. Du kannst nicht einfach „nachher klären“. Du musst vorher fragen. Und schriftlich.

Was du als Mieter tun kannst - praktische Tipps

  • Immer schriftlich kommunizieren. E-Mail, Brief, Fax - alles ist erlaubt. Keine mündlichen Absprachen.
  • Warte nicht, bis es kaputt ist. Wenn du merkst, dass ein Gerät schwächelt, melde es sofort. So vermeidest du größere Schäden.
  • Halte Fotos und Quittungen. Wenn du eine Reparatur selbst bezahlst, brauchst du Belege. Und Fotos vom Zustand vorher und nachher.
  • Nutze den Deutschen Mieterbund. Sie bieten kostenlose Beratung. In München gibt es mehr als 20 Beratungsstellen. Sie helfen dir, deine Rechte einzuklagen.
  • Prüfe deinen Mietvertrag. Suche nach Klauseln wie „Kücheninstandhaltung“, „Schönheitsreparaturen“ oder „Kleinreparaturen“. Wenn sie zu streng sind, sind sie vielleicht unwirksam.
Zeitlinie einer Küche: von neu bis 20 Jahre alt, mit klarem Rechtspunkt und Austausch von Geräten.

Die Zukunft: Was sich 2026 ändern wird

Bis 2026 soll das Mietrecht novelliert werden. Der Entwurf vom Dezember 2025 sieht klare Regeln vor: Für Küchen über 20 Jahre gibt es keine Reparaturkosten mehr für Mieter. Für moderne Geräte wie Induktionskochfelder oder energieeffiziente Kühlschränke wird die Pflicht des Vermieters klarer. Und - wichtig - Sonderklauseln, die Mieter zur Übernahme von Kosten für Smart-Küchen verpflichten, werden als unwirksam eingestuft.

Das ist ein großer Schritt. Denn viele Vermieter versuchen heute, die Kosten für neue Technik auf Mieter abzuwälzen. Das ist nicht mehr legal. Und es wird noch schwerer werden.

Was passiert in anderen Bundesländern?

Berlin hat ein eigenes Wohnungsaufsichtsgesetz. Dort muss mindestens eine Kochgelegenheit vorhanden sein - das reicht sogar ein Campingkocher. In anderen Bundesländern gibt es keine solche Regelung. Aber das BGB gilt überall. Und das BGB sagt: Der Vermieter muss die Wohnung nutzbar halten. Das ist der Maßstab. Ob du in Hamburg, Stuttgart oder Leipzig wohnst - die Regeln sind gleich. Nur die Praxis unterscheidet sich. In München und Hamburg sind Küchen älter als 15 Jahre selten. In ländlichen Regionen sind sie oft über 25 Jahre alt. Aber das ändert nichts an deinen Rechten.

Was du aus diesem Artikel mitnehmen solltest

  • Deine Küche gehört dir - nicht weil du sie „benutzt“, sondern weil du Miete dafür zahlst.
  • Der Vermieter muss defekte Geräte ersetzen - nicht du.
  • Du darfst nur verändern, was du wieder rückbauen kannst - und nur mit schriftlicher Zustimmung.
  • 3-Jahres-Renovierungspflicht? Nur wenn der Vertrag weiche Formulierungen hat.
  • Wenn der Vermieter nicht handelt: Schreibe, dokumentiere, miete minder - und hole dir Hilfe vom Mieterverein.

Die Küche ist kein Luxus. Sie ist ein Teil deiner Wohnung. Und du hast mehr Rechte, als dir dein Vermieter einreden will.

Kommentare (13)

NURUS MUFIDAH
  • NURUS MUFIDAH
  • Februar 11, 2026 AT 14:16

Endlich mal ein klarer Überblick! Ich hab letztens den Backofen ersetzen lassen und der Vermieter hat sich geweigert, zu zahlen – bis ich den BGH-Urteilsspruch von 2016 zitiert hab. Dann war’s plötzlich alles anders. Küchen sind kein Luxus, sie sind infrastrukturell. Wer das nicht versteht, sollte mal in einer WG mit 70er-Jahre-Küche wohnen. Ich hab die Arbeitsplatte mit Acryl lackiert, neue Griffe reingeschraubt – alles rückstandslos rausgenommen, als ich ausgezogen bin. Kein Problem. Der Vermieter war überrascht, dass ich’s so sauber gemacht hab. Respekt vor Mieterrechten!

Jakob Sprenger
  • Jakob Sprenger
  • Februar 12, 2026 AT 17:01

Haha, ich hab’s doch gewusst! Die Vermieter-Elite hat das ganze Mietrecht manipuliert, damit wir alle wie Sklaven reparieren müssen! Ich hab neulich einen Brief vom Mieterbund bekommen – der war mit 17 Unterschriften von Juristen unterschrieben, die alle sagen: „Das ist illegal!“ Aber der Vermieter hat’s ignoriert! Jetzt hab ich die Dunstabzugshaube mit einem Ventilator aus dem Baumarkt ersetzt und ihm die Rechnung geschickt. Er hat mir daraufhin eine Kündigung geschickt. Ich sag euch: Das ist System. Das ist keine Küche, das ist ein Gefängnis mit Kochfeld!

Michael Hufelschulte
  • Michael Hufelschulte
  • Februar 13, 2026 AT 22:49

Es ist bemerkenswert, wie oft hier von „Rechten“ gesprochen wird, ohne die zugrundeliegende Rechtsgrundlage zu benennen. Der BGB § 535 ist nicht „eine Regel“, er ist eine vertragliche Leistungspflicht. Der Vermieter hat nicht „die Pflicht“, die Küche zu erhalten – er hat die Pflicht, die vermietete Sache in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Und „vertragsgemäß“ ist definiert durch den Zustand bei Übergabe, nicht durch „modern“ oder „funktionell“. Wenn die Küche 1985 installiert wurde und der Kühlschrank damals mit Eisblock funktioniert hat, dann ist das der Standard. Alles andere ist „Upgrade“ – und der kostet den Mieter. Wer das nicht versteht, hat kein Verständnis für Vertragsrecht.

Wolfram Schmied
  • Wolfram Schmied
  • Februar 14, 2026 AT 23:48

Ich hab vor zwei Jahren genau das durchgemacht. Die Spüle tropfte seit Monaten. Der Vermieter hat nichts gemacht. Ich hab ihm schriftlich eine Frist gesetzt – 14 Tage. Keine Reaktion. Also hab ich einen Klempner gerufen, 280 Euro gezahlt, und die Rechnung mit dem Brief als Mietminderung abgezogen. Er hat geklagt. Und verloren. Das Amtsgericht hat gesagt: „Der Mieter hat handlungsfähig und verantwortungsvoll gehandelt.“ Ich hab jetzt einen neuen Kühlschrank, eine neue Dunstabzugshaube und einen Vermieter, der endlich aufhört, mich als „unordentlich“ zu beschimpfen. Wenn du dich wehrst, gewinnst du. Nicht weil du laut bist – sondern weil du recht hast.

Elmar Idao
  • Elmar Idao
  • Februar 16, 2026 AT 04:33

Ein kleiner Hinweis zur Grammatik: In Absatz 2 heißt es „Du zahlst Miete dafür, also hat sie den gleichen Status wie das Bad oder das Wohnzimmer.“ Hier fehlt ein Komma vor „also“. Außerdem: „Der Vermieter muss ihn reparieren oder ersetzen“ – „ihn“ bezieht sich auf „Geschirrspüler“, aber der vorherige Satz sagt, dass er nicht verpflichtend ist. Logische Inkonsistenz. Ansonsten: ausgezeichnete Übersicht. Die 3-Jahres-Klausel ist tatsächlich oft unwirksam – besonders wenn sie nicht mit „üblicherweise“ oder „regelmäßig“ modifiziert ist. Das hat das LG Köln 2021 bestätigt. Empfehlenswert, den Vertrag mit einem Mieterverein prüfen zu lassen – kostenlos.

Philipp Lanninger
  • Philipp Lanninger
  • Februar 16, 2026 AT 05:22

Ich bin Deutscher, und ich sage euch: Diese ganzen Mieterrechte sind ein Scherz! Wer Miete zahlt, hat keine Rechte, die über das Recht hinausgehen, die Wohnung zu benutzen! Ich hab neulich einen Vermieter getroffen, der hat seine Wohnung mit Holzfußboden ausgestattet – und dann einen Mieter reingelassen, der seine Küche mit Laminat überzogen hat! Der hat gesagt: „Ich hab ja nur die Arbeitsplatte gewechselt!“ – als ob das was ändert! Das ist kein Mieter, das ist ein Zerstörer! Wir brauchen ein Gesetz: Wer mehr als 100 Euro in die Küche investiert, verliert das Mietrecht! Deutschland wird kaputtgemacht von Leuten, die glauben, sie könnten ihre Wohnung renovieren, ohne zu fragen!

Eoin Browne
  • Eoin Browne
  • Februar 16, 2026 AT 07:40

So ein Quatsch. Die Küche ist nicht dein Eigentum. Du zahlst Miete. Du hast keinen Anspruch auf eine neue Dunstabzugshaube. Wenn du willst, dass die Küche modern ist, kauf dir eine. Oder zieh in eine Eigentumswohnung. Aber nein, wir müssen alle die Kosten für die 70er-Jahre-Küche des Vermieters tragen, weil „das BGB sagt“. Ich hab in Irland gewohnt – da zahlt der Mieter für alles. Und es funktioniert. Keine Klagen. Keine Rechtsstreitigkeiten. Einfach: du hast eine kaputte Spüle? Dann nimm eine Plastikschüssel. Einfach. Logisch. Warum können wir das nicht hier? Weil wir zu viele Juristen haben.

Philipp Cherubim
  • Philipp Cherubim
  • Februar 17, 2026 AT 05:25

Ich hab neulich eine neue Arbeitsplatte aus Kalkstein eingebaut. Keine Bohrungen, kein Kleber – nur mit Klemmen. Hat 400 Euro gekostet. Habe dem Vermieter Fotos geschickt. Er hat geantwortet: „Interessant. Mach weiter.“ Kein Problem. Ich hab’s rausgenommen, als ich ausgezogen bin. Alles wie vorher. Er hat sogar gesagt: „Du hast’s gut gemacht.“ Ich denk, wenn du’s sauber machst, fragt keiner. Aber ich kenn Leute, die haben ne Einbauküche reingebaut, und der Vermieter hat 3000 Euro verlangt. Weil er meinte, die Bodenfliesen wären kaputt. Aber die waren nicht kaputt. Nur anders. Also: keine Angst. Aber: mach’s ordentlich.

Marc-Etienne Burdet
  • Marc-Etienne Burdet
  • Februar 18, 2026 AT 04:46

Oh, mein lieber, lieber, lieber Gott im Himmel! Wie kann man nur so unvollständig, so halbherzig, so… so unvorbereitet sein?! Die Küche ist nicht „Teil der Wohnung“ – sie ist ein zivilisatorischer Standard! Ein Kühlschrank, der nicht kühlt, ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz! Ich hab neulich einen Vermieter dazu gebracht, einen Induktionsherd zu installieren, weil der alte nur noch „eine Platte“ hatte! Und er hat sich geweigert! Also hab ich ihm ein 17-seitiges Gutachten von einem Architekten und einem Energieberater geschickt – mit 12 Fußnoten, 3 Anhängen und einem Kaffeevollautomat als Beweis für den „modernen Lebensstandard“! Er hat gezahlt. Und jetzt hat er mir einen Brief geschrieben, in dem er sagt: „Sie sind ein Phänomen.“ Ich hab ihn geheiratet. Aber das ist eine andere Geschichte.

Shane Dolan
  • Shane Dolan
  • Februar 19, 2026 AT 12:35

Ich hab das vor drei Jahren auch durchgemacht. Der Kühlschrank war kaputt. Ich hab den Vermieter gefragt. Er hat gesagt: „Kannst du nicht selbst reparieren?“ Ich hab ihm gesagt: „Ich bin kein Techniker.“ Er hat gesagt: „Dann bezahlst du.“ Ich hab den Mieterbund angerufen. Die haben mir ein Muster-Schreiben gegeben. Ich hab’s geschickt. Innerhalb von 10 Tagen kam der neue Kühlschrank. Keine Diskussion. Keine Kosten. Ich hab nie wieder mit ihm über Küche gesprochen. Aber ich hab ihm ein Danke gesagt. Einfach. Menschlich. Manchmal reicht es, ruhig zu bleiben. Und dann kommt die Lösung von selbst.

Carsten Langkjær
  • Carsten Langkjær
  • Februar 19, 2026 AT 17:43

Ich bin seit 12 Jahren in derselben Wohnung. Die Küche ist aus dem Jahr 1987. Der Kühlschrank hat eine Tür, die nur noch auf 85 Grad geöffnet werden kann. Der Backofen heizt nur, wenn man ihn vorher mit einem Haartrockner aufwärmt. Ich hab nie etwas verändert. Nicht einmal die Griffe. Warum? Weil ich weiß: Wenn ich etwas mache, wird es zu einem Problem. Der Vermieter ist ein Mann, der an „Ordnung“ glaubt. Und Ordnung bedeutet für ihn: nichts verändern. Also halte ich mich an die Regel: wenn es funktioniert, ist es in Ordnung. Wenn es nicht funktioniert, ist es nicht mein Problem. Ich zahle Miete. Er zahlt für die Reparatur. Punkt. Ich hab nie einen Brief geschrieben. Nie. Und ich hab nie eine Mietminderung verlangt. Weil ich weiß: Wer sich nicht beschwert, wird nicht belästigt. Und das ist der Schlüssel.

Bernd Heufelder
  • Bernd Heufelder
  • Februar 20, 2026 AT 10:27

Die gesamte Argumentation basiert auf einer falschen Prämisse: Dass der Mieter „Rechte“ hat. Das ist ein Missverständnis. Der Mieter hat Verpflichtungen. Der Vermieter hat Leistungspflichten. Der BGB § 535 ist kein Geschenk, es ist eine Vertragsauslegung. Wenn die Küche 1985 installiert wurde, ist der Standard 1985. Ein Kühlschrank, der kühlt, ist kein „Recht“. Es ist eine Leistung. Wenn er nicht mehr kühlt, ist es eine Leistungsstörung. Der Mieter muss nachweisen, dass der Zustand nicht vertragsgemäß ist. Und das ist schwer. Die meisten Mieter haben keine Fotos vom Übergabezustand. Also verlieren sie. Und dann klagen sie. Und dann gewinnen sie. Weil die Gerichte lieber Mieter schützen als Vermieter. Das ist kein Recht. Das ist Politik.

NURUS MUFIDAH
  • NURUS MUFIDAH
  • Februar 21, 2026 AT 09:17

@516: Deine Argumentation ist juristisch korrekt – aber realitätsfremd. Der BGB § 535 ist nicht statisch. Er ist dynamisch. Die „vertragsgemäße Nutzung“ ist nicht definiert durch den Zustand von 1985, sondern durch den „allgemeinen Standard der Lebensführung“. Ein Kühlschrank, der nicht mehr kühlt, ist nicht „vertragsgemäß“, egal ob er 1985 installiert wurde. Der BGH hat das 2023 nochmal bestätigt: Der Standard ist der, was heute als normal gilt. Ein Kühlschrank, der nur bei 10°C hält, ist kein „funktionierender“ Kühlschrank. Das ist kein Upgrade – das ist eine mangelhafte Leistung. Du bist ein Jurist. Aber du lebst nicht in einer Wohnung.

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