Kaufvertrag: Was Sie als Kunde bei Tischlerei-Aufträgen wissen müssen

Ein Kaufvertrag, ein rechtlich bindendes Dokument zwischen Kunde und Handwerker, das Leistung, Preis und Termine festlegt. Auch bekannt als Auftragsvertrag, ist er die Grundlage für jede seriöse Tischlerei-Arbeit – egal ob es um maßgefertigte Innentüren, Holztreppen oder Einbauschränke geht. Ohne ihn sind Sie auf mündliche Zusagen angewiesen – und die verlieren sich schnell, wenn etwas schiefgeht.

Ein gültiger Kaufvertrag für Tischlereiarbeiten muss mehr als nur einen Preis enthalten. Er muss klar sagen, was genau gebaut wird: Welche Holzart, welche Oberfläche, welche Beschläge, welche Maße. Viele Kunden denken, "eine Tür" sei eine Tür. Aber eine Eichenmassivtür mit Echtglas und 3-fach-Isolierung kostet deutlich mehr als eine Spanplatten-Tür mit Folienbeschichtung. Der Vertrag muss das unterscheiden. Auch die Montage, die fachgerechte Einbauarbeiten, die zum Lieferumfang gehören muss explizit erwähnt sein. Wer zahlt für den Abtransport der alten Tür? Wer sorgt für die Baustellenreinigung? Diese Punkte tauchen oft erst nach der Rechnung auf – und dann ist es zu spät.

Ein guter Vertrag enthält auch klare Gewährleistungsfristen, die gesetzlich mindestens zwei Jahre betragen, aber oft länger vereinbart werden. Was passiert, wenn die Tür nach einem Jahr verzieht? Wer kommt und macht es richtig? Und was gilt, wenn die Tischlerei plötzlich nicht mehr erreichbar ist? Hier helfen schriftliche Vereinbarungen – nicht nur die Rechnung. Auch die Zahlungsbedingungen, wie viel Anzahlung, wann die Restzahlung fällig ist müssen transparent sein. Ein Handwerker, der 80 % vorab verlangt, sollte Sie misstrauisch machen. Ein fairer Vertrag teilt die Zahlung auf: Anzahlung, Zwischenzahlung nach Rohbau, Rest bei Abnahme.

Und was ist mit Änderungen? Wenn Sie sich nach der Bestellung doch für einen anderen Griff entscheiden – wer zahlt dafür? Ein guter Vertrag regelt das: Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden, und der Preis muss angepasst werden. Keine mündlichen Absprachen. Keine "kleinen" Zusatzwünsche ohne Unterschrift. Das ist kein Misstrauen – das ist Standard.

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