Mieter Renovierungspflicht – Leitfaden für Mieter

Als Mieter stellt sich oft die Frage, was bei Auszug oder während der Mietzeit wirklich renoviert werden muss. Gesetz, Vertrag und Praxis kreuzen sich häufig, und ein kleiner Fehler kann teuer werden. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen in einfachen Schritten, welche Pflichten Sie haben, wann Ausnahmen gelten und wie Sie sich vor unerwarteten Kosten schützen können.

Grundlagen der Renovierungspflicht

Das österreichische Mietrecht unterscheidet klar zwischen Erhaltungs- und Modernisierungs‑maßnahmen. Erhaltungsarbeiten, die den ursprünglichen Zustand sichern, fallen meist in die Verantwortung des Vermieters. Dazu zählen reparaturbedürftige Fenster, defekte Heizung oder undichte Rohre. Als Mieter sind Sie hingegen für kleinere Schönheitsreparaturen zuständig – das bedeutet Streichen, Tapezieren und das Ausbessern von kleineren Schäden.

Wichtig: Der Vermieter darf nur dann Renovierungsarbeiten vom Mieter verlangen, wenn das im Mietvertrag eindeutig geregelt ist und die Arbeiten im Rahmen der üblichen Abnutzung liegen. Eine Klausel, die jede Art von Renovierung ohne Einschränkung verlangt, ist unwirksam.

Bei Auszug gilt in der Regel: Der Mieter muss die Wohnung in einem neutralen Zustand zurückgeben. Das heißt, wenn Sie die Wände in einer auffälligen Farbe gestrichen haben, muss diese wieder in einen hellen, neutralen Farbton zurückgebracht werden – es sei denn, der Vermieter hat dem vorher zugestimmt.

Tipps für die Praxis

1. Schriftliche Vereinbarung prüfen: Bevor Sie einziehen, lesen Sie den Mietvertrag genau. Achten Sie besonders auf Klauseln zu Schönheitsreparaturen und deren Fristen. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung.

2. Dokumentation beim Einzug: Machen Sie Fotos von allen Wänden, Böden und Einbauten. So können Sie beim Auszug nachweisen, dass Sie keine übermäßigen Schäden verursacht haben.

3. Fristen einhalten: Viele Verträge verlangen, dass Renovierungen innerhalb von sechs Wochen nach Auszug durchgeführt werden. Planen Sie genügend Zeit ein, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.

4. Kostenvoranschlag einholen: Wenn größere Arbeiten anstehen – etwa das Ersetzen von Fußleisten – holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein. Das gibt Ihnen Verhandlungsspielraum und verhindert überhöhte Preise.

5. Professionelle Hilfe nutzen: Gerade bei Türen und Zargen kann ein erfahrener Tischler wie Mythos Tischlerei viel Zeit sparen. Sie profitieren von fachgerechter Montage und einer sauberen Ausführung, was später beim Abnahmegespräch hilft.

Ein kleiner Trick: Wenn Sie die Wände vor dem Auszug selbst streichen, wählen Sie eine gängige Farbe wie Weiß oder Hellgrau. Diese lässt sich leicht zurückstreichen, falls der Vermieter eine andere Farbe verlangt.

Abschließend: Die Renovierungspflicht kann verwirrend sein, aber mit klaren Dokumenten, rechtzeitiger Planung und ggf. Unterstützung von Fachleuten geht sie meist ohne größere Überraschungen von der Hand. So bleibt mehr Geld im Geldbeutel und Sie können stressfrei in die nächste Wohnung starten.

Renovierungspflicht des Mieters nach 10 Jahren - Was Sie wissen müssen

Erfahren Sie, ob Mieter nach 10 Jahren zur Renovierung verpflichtet sind, welche Klauseln gelten und wie Sie im Streitfall vorgehen. Praktische Checkliste inklusive FAQ.