Bei der Wohnflächenangabe, die gesetzlich definierte Fläche einer Wohnung, die für Miete, Kauf und Bauanträge maßgeblich ist. Auch bekannt als Wohnfläche nach DIN 283, ist sie der entscheidende Wert, der über Preis, Miete und Rechte entscheidet. Viele denken, die Wohnfläche ist einfach die Summe aller Räume – doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. In Deutschland regelt die DIN 283, die nationale Norm, die festlegt, welche Räume und Teile einer Wohnung als Wohnfläche zählen genau, was dazu gehört und was nicht. Ein Flur, der breiter als 1,50 Meter ist, zählt voll – ein Schrankraum mit weniger als zwei Quadratmetern nicht. Und was ist mit der Loggia? Oder der Keller? Die Antwort ist nicht selbstverständlich.
Die Wohnfläche nach Gesetz, die verbindliche Berechnungsgrundlage für Mietverträge und Kaufverträge in Deutschland hat Konsequenzen. Wenn ein Vermieter die Fläche falsch angibt, kann der Mieter die Miete zurückfordern. Beim Kauf kann ein Käufer den Vertrag anfechten, wenn die angegebene Fläche um mehr als 10 % abweicht. Das ist kein theoretisches Problem – Tausende Klagen pro Jahr drehen sich darum. Und oft liegt der Fehler nicht bei böser Absicht, sondern bei falscher Messung. Einige Vermieter messen mit dem Maßband an der Wand, ohne Türen, Kamine oder Schräge richtig abzuziehen. Andere zählen den Dachboden einfach mit, obwohl er unter 2 Meter hoch ist – und damit nach DIN 283 nicht zur Wohnfläche zählt.
Was zählt wirklich? Die Küche, das Bad, die Schlafzimmer, das Wohnzimmer – klar. Aber auch der Abstellraum, wenn er über zwei Quadratmeter groß ist und direkt vom Wohnbereich zugänglich ist. Nicht zählen: Balkone, Terrassen, Garagen, Carports, Dachgeschosse mit zu niedriger Deckenhöhe. Und: die Fläche unter der Treppe zählt nur, wenn sie über 1,90 Meter hoch ist. Wer das nicht kennt, zahlt mehr – oder verliert Geld. Die Flächenmessung, die professionelle, normgerechte Erfassung der Wohnfläche durch einen Sachverständigen oder Architekten ist kein Luxus, sondern ein Schutz. Sie kostet ein paar hundert Euro, spart aber Tausende. Und wer seine Wohnung verkaufen will, sollte die Fläche vorher prüfen lassen. Denn ein Käufer, der die Angabe hinterfragt, hat oft recht.
Die Wohnflächenangabe ist kein bloßes Zahlenspiel. Sie ist ein rechtlicher Punkt, der über Fairness, Preis und Vertrauen entscheidet. In den folgenden Artikeln finden Sie praktische Anleitungen, wie Sie die Fläche selbst prüfen, welche Fehler häufig gemacht werden und wie Sie sich bei Streitigkeiten richtig verhalten. Ob Sie mieten, kaufen oder sanieren – diese Informationen sind entscheidend.
Wohnflächenangaben im Kaufvertrag bestimmen den Kaufpreis. Erfahren Sie, wie die WoFIV berechnet wird, warum DIN 277 riskant ist, wie Sie Abweichungen nachweisen und wie Sie sich vor teuren Fehlern schützen.