Wer in Österreich oder der Schweiz eine Immobilie kauft, sollte nicht nur auf Preis und Lage achten - das Notarsystem macht den entscheidenden Unterschied. Ob du als Österreicher in Zürich ein Haus kaufst oder als Schweizer in Graz eine Wohnung erwirbst: Die rechtlichen Abläufe sind nicht nur unterschiedlich, sie sind fast wie zwei Welten. Und wer das nicht versteht, läuft Gefahr, Zeit, Geld und sogar das Eigentum zu verlieren.
Dafür brauchst du eine grundbuchfähige Urkunde. Die muss von einem Notar oder einem Gericht beglaubigt werden. Die Unterschriften der Verkäufer und Käufer müssen also beglaubigt sein. Aber Achtung: Ein Notar muss den Kaufvertrag nicht selbst aufsetzen. Ein Anwalt kann das auch tun - solange die Beglaubigung durch einen Notar erfolgt. Viele kaufen deshalb erst mit einem Anwalt den Vertrag auf und lassen ihn dann vom Notar beglaubigen. Das spart Kosten.
Die Grunderwerbsteuer ist in ganz Österreich einheitlich: 3,5 % des Kaufpreises. Das ist der niedrigste Satz in Mitteleuropa. Kein Bundesland darf mehr verlangen. Und es gibt keine zusätzlichen Gebühren für die Grundbucheintragung - die Kosten sind in der Steuer schon enthalten.
In einigen Kantonen muss der Kaufvertrag zwingend notariell beurkundet werden. In anderen reicht ein einfacher schriftlicher Vertrag - solange er vom Käufer und Verkäufer unterschrieben ist. Manche Kantone verlangen sogar, dass der Notar den Kaufvertrag selbst entwirft. Andere wiederum akzeptieren Musterformulare von Maklern. Es gibt keine bundesweite Regelung. Das macht den Prozess komplex - besonders für Ausländer.
Die Grunderwerbsteuer ist nicht einheitlich. In Zürich liegt sie bei 3 %, in Bern bei 2,5 %, in Genf bei 3,3 %. In einigen Kantonen gibt es gar keine Steuer - dafür aber hohe Gebühren für die Grundbucheintragung. In anderen Kantonen ist die Steuer abhängig vom Kaufpreis: Je teurer die Immobilie, desto höher der Satz. Das ist ein riesiger Unterschied zu Österreich, wo du immer genau 3,5 % zahlst - egal ob du eine Wohnung für 100.000 Euro oder ein Schloss für 5 Millionen kaufst.
Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn du als Schweizer deinen Hauptwohnsitz in Österreich meldest, brauchst du keine Genehmigung. Dann wirst du wie ein österreichischer Bürger behandelt. Das ist ein wichtiger Trick für viele Schweizer, die in Österreich leben oder arbeiten - und langfristig investieren wollen.
Umgekehrt gilt für Österreicher, die in der Schweiz kaufen: Es gibt keine nationale Genehmigungspflicht. Aber viele Kantone verbieten Ausländern den Kauf von Ferienwohnungen oder Landhäusern - besonders in Tourismusregionen wie dem Wallis, Graubünden oder dem Tessin. In diesen Kantonen darfst du nur Wohnungen kaufen, wenn du dort wohnst oder arbeitest. Und selbst dann musst du oft nachweisen, dass du den Kauf nicht als Spekulation siehst.
Warum ist das so? In Österreich werden pro 1.000 Einwohner etwa 10,9 neue Wohnungen gebaut. In der Schweiz sind es nur 5,7. Das liegt an strengeren Bauregeln, längeren Genehmigungsverfahren und weniger verfügbarem Bauland. In den Schweizer Städten wächst die Bevölkerung schneller als die Bautätigkeit - und das führt zu einem dauerhaften Mangel.
Und dann ist da noch die Währung. Wer in Österreich mit Schweizer Franken zahlt, läuft Gefahr, dass der Franken plötzlich stark steigt - und der Kauf doppelt so teuer wird. Wer in der Schweiz mit Euro zahlt, hat das gleiche Problem. Viele Käufer nutzen deshalb Währungsschutzprodukte oder zahlen in der Landeswährung. Das ist kein Luxus - das ist Pflicht, wenn du langfristig planen willst.
In der Schweiz ist das anders. Weil jeder Kanton seine eigenen Systeme hat, gibt es keine einheitliche Digitalisierung. Einige Kantone haben moderne Online-Portale, andere arbeiten noch mit Papierakten. Ein Käufer in Basel kann seine Unterlagen online einreichen - in einem ländlichen Kanton muss er sie persönlich beim Amt abgeben. Das bremst den Markt und macht Vergleiche schwer.
Wenn du in der Schweiz kaufst: Prüfe zuerst den Kanton. Frag nach der Grunderwerbsteuer, ob ein Notar zwingend nötig ist, und ob Ausländer überhaupt kaufen dürfen. Lass dich nicht von einem Makler vertrösten, der sagt: „Das ist überall gleich.“ Es ist nicht gleich. Und vergiss nicht: Die Währung ist dein größtes Risiko. Rechne mit mindestens 5 % Schwankung im Jahr.
Und wenn du als Schweizer in Österreich kaufst: Melde deinen Hauptwohnsitz an - wenn du kannst. Dann sparst du dir die Genehmigung, die Zeit und den Stress. Und wenn du als Österreicher in der Schweiz kaufst: Lies die kantonalen Gesetze. Nicht die bundesweiten. Die kantonalen. Denn dort wird entschieden, ob du überhaupt einsteigen darfst.
Beide Länder haben starke Märkte. Aber der Weg zum Eigentum ist ein anderer. Wer denkt, dass ein Hauskauf in Europa überall gleich läuft, irrt. In Österreich ist es ein klarer, strukturierter Prozess. In der Schweiz ist es ein Puzzle - mit vielen Teilen, die nur im richtigen Kanton passen.
Nein, ein Notar muss den Kaufvertrag nicht erstellen. Ein Anwalt kann das tun. Wichtig ist nur, dass die Unterschriften beider Parteien von einem Notar oder Gericht beglaubigt werden. Die Beglaubigung ist Pflicht, nicht der Notar als Verfasser des Vertrags.
In Deutschland liegt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 %, je nach Bundesland. In Österreich ist sie bundesweit einheitlich auf 3,5 % festgelegt - das ist der niedrigste Satz in Mitteleuropa. Der Grund: Österreich will den Immobilienmarkt attraktiv halten, besonders für private Käufer und Investoren.
Ja, aber nur mit Genehmigung der Grundverkehr-Landeskommission. Diese Prüfung dauert mehrere Wochen und ist nicht automatisch. Ohne Hauptwohnsitz in Österreich gilt der Kauf als ausländischer Erwerb - und unterliegt strengeren Regeln. Viele Schweizer melden daher ihren Hauptwohnsitz in Österreich an, um die Genehmigung zu umgehen.
Weil es weniger Wohnungen gibt. In der Schweiz gibt es nur 1,66 % Leerstand, in Österreich fast 4 %. Gleichzeitig wächst die Bevölkerung schneller als die Bautätigkeit. In Österreich werden pro 1.000 Einwohner 10,9 Wohnungen gebaut - in der Schweiz nur 5,7. Das Angebot ist knapp, die Nachfrage hoch - und das treibt die Preise.
In vielen Kantonen ist das verboten - besonders in Tourismusregionen wie Graubünden, Wallis oder Tessin. Die Kantone wollen verhindern, dass ausländische Investoren das lokale Wohnen verteuern. Du darfst nur dann ein Ferienhaus kaufen, wenn du dort wohnst oder arbeitest - und oft nur mit Nachweis, dass du es nicht zur Spekulation nutzt.
Nach Einreichung der beglaubigten Urkunde dauert die Eintragung in der Regel 2 bis 6 Wochen. In städtischen Gebieten wie Wien oder Linz kann es schneller gehen - in ländlichen Bezirken länger. Die Digitalisierung beschleunigt den Prozess, aber es bleibt ein bürokratischer Schritt, den du nicht überspringen kannst.