Ein Ferienwohnung Verbot, ein gesetzliches Verbot, das die kurzfristige Vermietung von Wohnungen in bestimmten Gebieten einschränkt oder verbietet. Auch bekannt als Wohnraumnutzungsverbot, tritt es dann in Kraft, wenn zu viele Wohnungen zu touristischen Zwecken genutzt werden – und die Anwohner leiden unter Lärm, hoher Fluktuation und fehlendem Wohnraum. In Städten wie Wien, Salzburg oder München ist das kein seltenes Phänomen. Es geht nicht um Tourismus generell, sondern darum, dass Wohnungen, die eigentlich für Dauermieter da sind, plötzlich nur noch für zwei Wochen im Jahr genutzt werden – und dann oft von Fremden, die nicht mal den Müll richtig trennen.
Dass ein Ferienwohnung Verbot, ein gesetzliches Verbot, das die kurzfristige Vermietung von Wohnungen in bestimmten Gebieten einschränkt oder verbietet. Auch bekannt als Wohnraumnutzungsverbot, tritt es dann in Kraft, wenn zu viele Wohnungen zu touristischen Zwecken genutzt werden – und die Anwohner leiden unter Lärm, hoher Fluktuation und fehlendem Wohnraum. nicht überall gilt, ist klar. Aber wo es gilt, ist es streng. In manchen Bezirken darfst du deine Wohnung nur noch 56 Tage pro Jahr vermieten. In anderen ist selbst das untersagt – egal, ob du nur im Sommer eine Woche vermietest oder als Nebeneinkommen 20 Nächte im Jahr. Die Strafen? Bis zu 10.000 Euro pro Verstoß. Und das nicht nur für den Vermieter, sondern auch für Plattformen wie Airbnb, die deine Wohnung anbieten. Wer hier nicht aufpasst, zahlt nicht nur Geld, sondern verliert auch seine Mieterstabilität – denn ein Gericht kann die Vermietung als Mietschwindel werten und den Mietvertrag kündigen.
Es gibt Ausnahmen. Wenn du deine Wohnung nur während deines Urlaubs vermietest – und du selbst nicht länger als 60 Tage im Jahr weg bist – ist das oft erlaubt. Auch wenn du im selben Haus wohnst und nur eine Zimmer vermietest, gelten andere Regeln. Aber: Die Grenzen sind dünn. Ein Mieter, der plötzlich drei Monate im Jahr nicht da ist, kann plötzlich ein Verstoß sein – selbst wenn er keine Rechnung ausstellt. Die Stadt prüft nicht nur Buchungen, sondern auch Stromverbrauch, Mülltonnenabfuhr und sogar Handystandortdaten. Wer denkt, er kann es einfach ignorieren, irrt.
Du hast eine Wohnung und überlegst, sie als Ferienwohnung zu nutzen? Dann frag dich zuerst: In welchem Bezirk liegt sie? Gibt es eine sogenannte Ferienwohnungssperre? Hast du die Zustimmung deines Vermieters – wenn du mietest? Und: Hast du überhaupt die rechtliche Erlaubnis, das zu tun? Die Antworten findest du nicht in einem Blogartikel, sondern im örtlichen Wohnraumnutzungsgesetz. Und das variiert von Gemeinde zu Gemeinde. In Innsbruck ist es anders als in Graz. In Linz anders als in St. Pölten. Was du hier findest, sind keine allgemeinen Tipps. Das sind konkrete Fälle, die andere durchgemacht haben – mit Kosten, Klagen und Lösungen. Was funktioniert? Was nicht? Und wie du dich davor schützt, ohne dein Geld zu verlieren – das zeigen die Beiträge unten.
Das Zweckentfremdungsverbot schützt Wohnraum in deutschen Großstädten vor Umwandlung in Ferienwohnungen oder Gewerberäume. Bußgelder können bis zu 500.000 Euro betragen - aber es gibt legale Ausnahmen. Erfahre, was 2025 gilt und wie du dich rechtlich absicherst.
Okt 6 2025
Mai 23 2024