Vertragsgutachten bei Bauträgerprojekten: Risiken systematisch dokumentieren
18/11
16

Ein Bauträgerprojekt klingt nach einem sicheren Investitionsobjekt: ein neues Wohngebäude, fertig in 18 Monaten, mit festen Preisen und Garantien. Doch hinter der Fassade vieler Projekte verstecken sich vertragliche Fallgruben, die Bauherren und Investoren teuer zu stehen kommen. Das Vertragsgutachten ist kein Luxus - es ist die letzte Chance, bevor du unterschreibst. Viele glauben, der Notar kümmert sich um alles. Tatsächlich prüft er nur die Form, nicht den Inhalt. Wer das Risiko nicht dokumentiert, zahlt es später mit Verzögerungen, Nachbesserungen oder sogar dem Verlust des gesamten Projekts.

Was ist ein Vertragsgutachten beim Bauträger?

Ein Vertragsgutachten ist eine rechtliche Analyse des Bauträgervertrags, die alle Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauträger klar benennt. Es geht nicht um Baupläne oder Materialien - es geht um die Sprache des Vertrags. Was bedeutet „fertiggestellt“? Wer trägt die Kosten, wenn die Baubehörde Änderungen verlangt? Was passiert, wenn der Bauträger zahlungsunfähig wird? Diese Fragen werden im Gutachten beantwortet - mit konkreten Verweis auf das BGB, die VOB/B und die Rechtsprechung des BGH.

Ein gut gemachtes Gutachten listet nicht nur Risiken auf, sondern zeigt auch, wie du sie abwenden kannst. Es sagt nicht nur: „Das ist riskant.“ Es sagt: „Wenn du Absatz 7.3 so änderst, vermeidest du den Ausschluss der Gewährleistung bei Verzögerungen.“

Warum reicht der Bauträgervertrag nicht aus?

Bauträger nutzen oft Musterverträge, die sie seit Jahren verwenden. Diese sind nicht auf dich zugeschnitten - sie sind auf den Bauträger zugeschnitten. Ein typischer Vertrag enthält:

  • Unklare Fertigstellungsdefinitionen („nach Abschluss der Gewerke“ statt konkreter Termine)
  • Ausschlüsse der Gewährleistung bei Bauverzögerungen durch „höhere Gewalt“ - auch wenn es nur ein Lieferengpass war
  • Verzicht auf Schadensersatz bei mangelhafter Ausführung
  • Einseitige Änderungsklauseln, die dem Bauträger erlauben, Preise nachträglich zu erhöhen
  • Keine klare Haftung für Baufehler, die erst nach der Übergabe auffallen

Ein Gutachter prüft diese Klauseln gegen die Rechtsprechung. Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt: Einseitige Nachtragklauseln sind unwirksam, wenn sie den Bauherren unverhältnismäßig belasten. Ein Gutachten zeigt dir, welche Klauseln du einfach streichen kannst - ohne dass der Vertrag platzt.

Welche Risiken werden im Gutachten dokumentiert?

Ein professionelles Vertragsgutachten dokumentiert mindestens fünf Kernrisiken:

  1. Finanzierungsrisiko: Was passiert, wenn die Baufinanzierung nicht kommt? Viele Verträge machen dich persönlich haftbar - auch wenn du nur ein Eigenheim baust. Ein Gutachten verlangt eine Klausel, die dich von der Haftung befreit, wenn die Bank absagt.
  2. Baupreisrisiko: Ist der Preis fest oder „nach Aufwand“? Ein „fester Preis“ kann durch Nebenkostenklauseln aufgebrochen werden. Ein Gutachten prüft jede einzelne Nebenkostenposition und fordert klare Obergrenzen.
  3. Zeitrisiko: Wer zahlt, wenn der Bauträger drei Monate zu spät ist? Viele Verträge haben nur eine „Gewährleistung“ - aber keine Verzugsstrafe. Ein Gutachten fordert eine klare Vertragsstrafe von mindestens 0,05 % des Kaufpreises pro Tag Verzug.
  4. Qualitätsrisiko: Wer prüft die Bauqualität? Die Baubegleitung ist oft nicht im Vertrag festgelegt. Ein Gutachten verlangt die Benennung eines unabhängigen Bauleiters mit Recht auf Zugang zur Baustelle.
  5. Haftungsrisiko: Was passiert, wenn der Bauträger pleite geht? Ein Gutachten fordert eine Bauherrenhaftpflichtversicherung oder eine Bankgarantie - nicht nur eine Versicherungspolice, die nach dem Insolvenzbeschluss nicht mehr gilt.

Diese Risiken sind nicht theoretisch. In 2024 gab es in Deutschland über 1.200 Fälle, in denen Bauherren wegen unklarer Verträge mehrere zehntausend Euro nachzahlen mussten - oft für Dinge, die im Vertrag „nicht enthalten“ standen.

Wie läuft ein Vertragsgutachten ab?

Ein Vertragsgutachten dauert in der Regel 5-10 Arbeitstage. Der Prozess ist einfach:

  1. Du schickst den vollständigen Vertrag - inklusive Anlagen, Leistungsbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen - an einen spezialisierten Bauanwalt.
  2. Der Anwalt prüft den Vertrag auf Widersprüche, Unwirksamkeiten und Risiken. Er vergleicht ihn mit aktuellen BGH-Urteilen und der VOB/B.
  3. Du erhältst eine schriftliche Analyse mit klaren Handlungsempfehlungen: Was muss geändert werden? Was kannst du verlangen? Welche Klauseln sind illegal?
  4. Im Anschluss kannst du den Vertrag mit dem Bauträger neu verhandeln - mit dem Gutachten als Waffe.

Ein Gutachten kostet zwischen 800 und 2.500 Euro - je nach Projektgröße. Für ein Einfamilienhaus ist 1.200 Euro üblich. Im Vergleich zu den möglichen Schäden - oft 20.000 bis 100.000 Euro - ist das eine Investition mit 1.000 % Rendite.

Bauherr hält ein Gutachten, während der Bauträger verzweifelt Vertragspapiere verliert.

Was passiert, wenn du kein Gutachten machst?

Ein Bauträger sagt oft: „Wir haben schon hunderte Verträge so gemacht - alles in Ordnung.“ Das ist kein Beweis für Rechtmäßigkeit, sondern für Gewohnheit. Viele Bauherren unterschreiben, weil sie Angst haben, den Vertrag zu verlieren. Doch das ist ein Irrtum.

Wenn du kein Gutachten machst, riskierst du:

  • Dass du nach der Übergabe für Baufehler zahlen musst, obwohl du den Bauträger beauftragt hast
  • Dass du keine Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kannst, weil die Klauseln dich daran hindern
  • Dass du den Bauträger nicht wechseln kannst, wenn er versagt - weil du dich an einen unwirksamen Vertrag gebunden hast
  • Dass du im Streitfall ohne rechtliche Grundlage dastehst - und der Bauträger mit teuren Anwälten gegen dich kommt

Ein Gutachten ist nicht nur ein Schutz - es ist eine Verhandlungsposition. Ein Bauträger, der weiß, dass du ein Gutachten hast, wird sich viel eher anpassen. Er weiß: Du kennst die Regeln.

Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Gutachten?

Nie vor der Vertragsunterzeichnung. Nie danach. Nur: vor der Unterschrift.

Wenn du den Vertrag schon unterschrieben hast, ist es zu spät. Die Rechtsprechung sieht eine Vertragsänderung nach Unterzeichnung als unzulässig an - es sei denn, du kannst nachweisen, dass du unter Druck unterschrieben hast. Das ist fast unmöglich.

Der ideale Zeitpunkt ist, wenn du den Vertrag vom Bauträger erhalten hast - aber noch nicht unterschrieben hast. Dann hast du Macht. Dann kannst du sagen: „Ich lasse den Vertrag prüfen. Bis dahin wird nichts unterschrieben.“

Ein guter Bauträger akzeptiert das. Ein schlechter Bauträger wird versuchen, dich zu drängen. Dann weißt du: Du hast gerade dein Risiko identifiziert.

Was du nicht tun solltest

Vermeide diese drei Fehler:

  • Nicht den Notar bitten: Notare prüfen die Form - nicht den Inhalt. Sie sind keine Bauanwälte.
  • Nicht auf „Kostenlos“-Angebote hereinfallen: Viele Anwälte bieten „kostenlose Vertragsprüfung“ an - aber nur für Standardverträge. Wenn dein Vertrag komplex ist, kommen die Kosten später.
  • Nicht auf den Bauträger vertrauen: Er hat kein Interesse daran, dass du weißt, wie schlecht der Vertrag ist.

Ein Vertragsgutachten ist keine Beratung - es ist eine Versicherung. Und du zahlst die Prämie, bevor der Schaden eintritt.

Unterzeichnete Vertragsurkunde liegt verlassen auf einer Baustelle bei Dämmerung.

Was du als Bauherr fordern solltest

Wenn du ein Vertragsgutachten hast, nutze es. Fordere diese Änderungen:

  • Festlegung eines konkreten Fertigstellungstermins mit Verzugsstrafe
  • Ausschluss von Nebenkosten ohne vorherige schriftliche Zustimmung
  • Klare Definition von „fertiggestellt“ - mit Liste der abgeschlossenen Gewerke
  • Einbindung eines unabhängigen Bauleiters, der die Bauqualität überwacht
  • Bankgarantie oder Bauherrenhaftpflichtversicherung mit mindestens 100.000 € Deckung
  • Ausschluss von Haftungsausschlüssen für Bau- und Materialmängel

Diese Punkte sind nicht „verlangt“ - sie sind rechtlich zulässig. Und sie sind die Mindestanforderungen, die jeder vernünftige Bauträger akzeptieren sollte.

Wie du den richtigen Gutachter findest

Nicht jeder Anwalt kann ein Vertragsgutachten für Bauträgerprojekte erstellen. Suche nach:

  • Spezialisierung auf Bau- und Immobilienrecht
  • Erfahrung mit Bauträgerverträgen - nicht nur mit Mietverträgen
  • Praxiserfahrung mit VOB/B und BGH-Urteilen
  • Veröffentlichungen oder Seminare zum Thema

Frage nach Referenzen: „Haben Sie schon Verträge für Bauträgerprojekte mit über 50 Wohnungen geprüft?“ Wenn die Antwort nein ist, such weiter.

Ein Gutachten ist kein Standardprodukt. Es ist eine individuelle Risikoanalyse - und das sollte auch der Preis sein.

Was kommt nach dem Gutachten?

Das Gutachten ist nicht das Ende - es ist der Anfang. Jetzt beginnt die Verhandlung. Du hast die Waffen. Du weißt, was unfair ist. Du hast die Rechtslage auf deiner Seite.

Der Bauträger wird versuchen, dich zu überzeugen, dass die Änderungen „nicht nötig“ sind. Lass dich nicht beeinflussen. Wenn er sich weigert, die Risiken zu beseitigen - dann geh zu einem anderen. Es gibt Hunderte Bauträger. Nur wenige sind fair.

Ein guter Vertrag schützt dich. Ein schlechter Vertrag macht dich abhängig. Dein Vertragsgutachten entscheidet, welcher du bekommst.

Ist ein Vertragsgutachten für jedes Bauträgerprojekt nötig?

Ja - besonders bei Projekten mit mehr als drei Wohneinheiten. Selbst bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist das Risiko hoch, wenn der Bauträger ein großes Unternehmen ist. Die Verträge sind standardisiert und auf deren Vorteil ausgelegt. Ein Gutachten ist die einzige Möglichkeit, diese Einseitigkeit zu erkennen und zu korrigieren.

Kann ich ein Vertragsgutachten nach der Unterzeichnung noch machen?

Technisch ja - aber es ist fast wertlos. Ein Vertrag ist nach der Unterzeichnung bindend. Ein Gutachten nachträglich zu erstellen hilft nur, wenn du später einen Rechtsstreit gewinnen willst. Dann kann es als Beweis dienen, dass du den Vertrag nicht verstanden hast. Aber es ändert nichts an den Vertragsbedingungen. Deshalb: immer vor der Unterschrift.

Was kostet ein Vertragsgutachten?

Für ein Einfamilienhaus liegt der Preis zwischen 800 und 1.500 Euro. Bei größeren Projekten mit mehr als zehn Wohnungen kann es bis zu 2.500 Euro kosten. Der Preis richtet sich nach der Komplexität - nicht nach dem Kaufpreis. Ein Gutachten ist eine Investition: Es verhindert Schäden, die oft das Zehnfache kosten.

Warum sollte ich nicht den Bauträger um eine Prüfung bitten?

Weil er kein Interesse hat, dich zu schützen. Der Bauträger ist kein neutraler Berater - er ist Vertragspartner. Wenn er sagt: „Wir prüfen den Vertrag für Sie“, dann meint er: „Wir erklären Ihnen, warum er so ist, wie er ist.“ Ein unabhängiger Gutachter sagt: „Das ist illegal. Das muss weg.“

Kann ich ein Vertragsgutachten selbst erstellen?

Nein. Selbst wenn du das BGB kennst, fehlt dir die Erfahrung mit der praktischen Anwendung. Die Rechtsprechung ist komplex - BGH-Urteile, VOB-Bestimmungen, Gerichtsurteile aus verschiedenen Bundesländern. Ein Anwalt kennt die Fallstricke, die du nicht siehst. Ein selbst geschriebenes Gutachten ist nur ein Papier - kein rechtlicher Schutz.

Kommentare (16)

Kieran Bates
  • Kieran Bates
  • November 19, 2025 AT 23:35

Endlich mal jemand, der das klar sagt. Ich hab vor zwei Jahren einen Bauträger unterschrieben, ohne Gutachten - und jetzt zahle ich für einen fehlerhaften Dachstuhl, den der Typ einfach ignoriert hat. Ein Gutachten ist keine Ausgabe, es ist Versicherung.

Philip Büchler
  • Philip Büchler
  • November 20, 2025 AT 02:47

ACH DU SCHEISSE, ICH HABE GESTERN EINEN VERTRAG UNTERZEICHNET, OHNE ZU WISSEN, WAS DAS ALLES BEDEUTET - JETZT BIN ICH VOLLSTÄNDIG AUF DEN BAUTRÄGER ANGELIEFERT! WAS TUN? WAS TUN? WAS TUN? ICH HABE SCHON DREI ANWÄLTE ANGESCHRIEBEN, DIE SAGEN ALLE: 'TUT MIR LEID, ZU SPÄT.' JETZT BIN ICH EIN GANZER MENSCH, DER NUR NOCH DURCH DIE WOHNUNG SCHLAFEN KANN, WEIL ER KEIN GELD MEHR HAT. ICH HABE EINEN SOHN, DER ZEITUNG LIEBT, UND ICH KANN NICHT MAL EINEN NEUEN BESCHLAG AUF DAS FENSTER MACHEN, WEIL DER BAUTRÄGER 'KEINEN SCHADEN' ZUBEHÄLT. WIR SIND ALLE VERDAMMT!

Kjell Nätt
  • Kjell Nätt
  • November 22, 2025 AT 02:29

Und wer bezahlt den Anwalt, wenn der Bauträger die Firma schließt und mit dem Geld nach Portugal verschwindet? 😏 Die Bankgarantie? Haha. Die ist genauso wertlos wie die Versicherung von der Post. Die Regierung sagt: 'Vertragsgutachten ist wichtig.' Aber wer bezahlt, wenn du arm bist? Wer schützt dich, wenn du kein Geld für 1.200 € hast? Die ganze Geschichte ist ein Betrug - für die Reichen. Für uns? Ein Gefängnis mit Betonwänden.

Pat Costello
  • Pat Costello
  • November 23, 2025 AT 03:03

Wieso soll man das machen? Wir haben immer so gemacht. In Irland würden sie dich auslachen, wenn du so nen Papierkram verlangst. Bauträger sind doch nicht die Feinde - sie bauen Häuser! Wenn du kein Vertrauen hast, dann baue halt selbst. Aber so nen Quatsch mit Gutachten? Das ist nur für Leute, die zu viel Zeit haben.

nada kumar
  • nada kumar
  • November 24, 2025 AT 14:20

Wichtig: VOB/B §11 Abs. 3, BGH Urteil VIII ZR 210/21 - Ausschluss der Gewährleistung bei „höherer Gewalt“ ist unwirksam, wenn es sich um wirtschaftliche Risiken handelt (z.B. Lieferengpässe). Zudem: VOB/B §12 Abs. 1 - Fertigstellung muss konkret definiert sein (nicht „nach Abschluss der Gewerke“). Verzugsstrafe: min. 0,05 %/Tag - BGH, IX ZR 112/22. Haftungsausschluss bei Baufehlern: §634a BGB - unzulässig. Empfehlung: Unabhängiger Bauleiter gem. §12 VOB/B einbinden - sonst kein Anspruch auf Mängelbeseitigung. Bankgarantie > Bauherrenhaftpflicht - letztere ist oft insolvenzunwirksam.

Paul Stasse
  • Paul Stasse
  • November 24, 2025 AT 15:29

Das ist alles ein Lügengebäude. Die Anwälte verdienen Milliarden mit diesen Gutachten. Die Bauträger wissen genau, dass du es nicht machst - also machen sie die Verträge immer schlimmer. Und dann kommen die Anwälte und sagen: „Ach, das war illegal.“ Aber du hast schon 300.000 € gezahlt. Wer hat das Geld? Die Anwälte. Die Banken. Die Versicherungen. Die Regierung. Du? Du hast ein Haus mit Rissen und keine Ahnung, wer dir helfen soll. Das ist System. Und du bist der Dumme.

Fabian Garcia
  • Fabian Garcia
  • November 26, 2025 AT 08:15

Es ist bemerkenswert, wie wenig Verständnis für rechtliche Grundlagen in der Bevölkerung besteht. Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft gemäß §§ 145 ff. BGB. Die Form ist nicht entscheidend, sondern der Inhalt. Die VOB/B ist kein freiwilliger Leitfaden, sondern ein verbindliches Werkvertragsrecht. Wer ein Gutachten unterlässt, verletzt seine Sorgfaltspflicht - und damit das Prinzip der Vertragsfreiheit, das nur dann gilt, wenn beide Parteien gleichberechtigt informiert sind. Die Idee, dass ein Bauträger „fair“ ist, ist eine romantische Illusion. Recht ist kein Gefühl. Es ist Struktur.

kirsti wettre brønner
  • kirsti wettre brønner
  • November 27, 2025 AT 19:50

Ich hab das letztes Jahr gemacht - und es war der beste Tag meines Lebens. Der Anwalt hat mir gesagt: „Die Klausel hier ist illegal.“ Ich hab dem Bauträger das gezeigt - und er hat sofort geändert. Kein Gezicke, kein Stress. Er hat sogar noch eine extra Garantie draufgelegt. Ich hab mir gedacht: Warum hab ich das nicht früher gemacht? Es ist nicht teuer. Es ist nicht schwer. Es ist einfach nur klug.

Kai Dittmer
  • Kai Dittmer
  • November 29, 2025 AT 07:41

Ich hab vor 6 Monaten ein Haus gebaut. Kein Gutachten. Kein Problem. Der Bauträger war super. Alles pünktlich. Keine Nachbesserungen. Vielleicht liegt’s am Menschen. Nicht an jedem Vertrag. Manchmal ist ein guter Typ einfach ein guter Typ.

Alexander Eltmann
  • Alexander Eltmann
  • November 30, 2025 AT 00:21

Ich find’s gut, dass hier so klar gesagt wird, was wichtig ist. Aber ich hab auch schon erlebt, dass Leute mit Gutachten rumlaufen und jeden Satz verhandeln - und am Ende ist der Bauträger weg, und sie haben 18 Monate gewartet. Es geht nicht um perfekte Verträge. Es geht darum, dass du nicht übervorteilt wirst. Ein paar klare Punkte - und dann vertrau auf den Menschen. Nicht auf die Buchstaben.

Susi Susanti
  • Susi Susanti
  • November 30, 2025 AT 13:29

Wenn man den Vertrag nicht versteht, ist man nicht frei. Freiheit ist nicht die Wahl zwischen unterschreiben und nicht unterschreiben. Freiheit ist die Macht, den Vertrag zu verstehen - und ihn zu ändern. Aber wer hat die Kraft? Wer hat das Wissen? Wer hat die Zeit? Wir sind alle Gefangene des Systems - und das Gutachten ist nur ein kleiner Schlüssel, der in ein viel größeres Schloss passt. Und das Schloss? Es ist das Kapital. Und wir? Wir sind nur die Bauarbeiter, die es bauen - und nie darin wohnen.

Bertrand Deweer
  • Bertrand Deweer
  • November 30, 2025 AT 14:41

Oh, das ist ja wunderschön. Ein Gutachten für 1200 € - damit du nicht auf die Nase fällst, während die Bauträger mit ihren Yachten in der Adria drehen. Wie witzig. Du gibst dein letztes Geld für ein Stück Papier aus, damit du später sagen kannst: „Ich war vorsichtig.“ Während sie lachen. Und du? Du wohnst in einem Haus, das nach Schimmel riecht, weil du kein Geld mehr für die Heizung hast. Schön, dass du dein Leben in einen Anwalt investierst. Ich hab’s mit dem Bauträger versucht. Und ich hab’s gewonnen. Mit einem Schlag. Kein Papier. Kein Gezeter. Nur ein Mann, der sagt: „Ich mach’s richtig.“

Hildegard Blöchliger
  • Hildegard Blöchliger
  • Dezember 1, 2025 AT 13:32

WIE KANN MAN SO DUMM SEIN?!? DIE KLAUSEL IN ABSATZ 7.3 IST EINDEUTIG UNWIRKSAM NACH BGH URT. VIII ZR 102/20 - WIE KANN DAS JEMAND ÜBERSEHEN?!? ICH HABE DEN VERTRAG GELESEN - DAS IST EIN RECHTSWIDRIGES DOKUMENT! WER DAS UNTERZEICHNET, IST KEIN BAUHERR - ER IST EIN OPFER! DAS IST KEIN VERTRAG - DAS IST EIN VERBRECHEN! UND DANN NOCH DAS MIT DER BANKGARANTIE - WIE KANN MAN SO BLÖD SEIN, DASS MAN AUF EINE VERSICHERUNGSPOLICE VERTRAUT, DIE NACH INSOLVENZ NICHT MEHR GILT?!? DAS IST KRANK!

Dirk Wasmund
  • Dirk Wasmund
  • Dezember 3, 2025 AT 10:29

Die systematische Verlagerung von Risiken auf den Bauherren ist ein Meisterwerk der kapitalistischen Ausbeutung. Die juristische Sprache dient hier als Maskierung von Machtverhältnissen. Der Bauträger agiert als strukturelle Institution, die durch standardisierte Verträge den Einzelnen in eine position der epistemischen Unterlegenheit zwingt. Die sogenannte „Gutachtenkultur“ ist somit nicht eine Lösung, sondern eine symptomatische Reaktion auf eine strukturelle Krise der Vertragsfreiheit - die, wie Hegel bereits erkannte, nur dann wirklich frei ist, wenn beide Parteien in gleichem Maße informiert sind. Hier ist dies nicht der Fall. Die Prämie für das Gutachten ist somit nicht Kosten, sondern eine Form der Reparation - eine kleine Geste der Wiedergutmachung in einem System, das die Gerechtigkeit systematisch untergräbt.

Wolfgang Kalivoda
  • Wolfgang Kalivoda
  • Dezember 4, 2025 AT 20:33

Ja, klar. Ein Gutachten. Und dann kommt der Bauträger und sagt: „Ich ändere nichts.“ Und du? Du hast 1200 € ausgegeben - und jetzt hast du einen Anwalt, der dir sagt: „Tut mir leid, er weigert sich.“ Und dann? Dann musst du in den Gerichtssaal. Mit 50.000 € Anwaltskosten. Und der Bauträger? Der hat 200.000 € Reserve. Wer gewinnt? Nicht du. Nicht der Bauer. Nicht der Mensch. Der System. Und du? Du bist nur der, der geglaubt hat, man könnte mit Papier gegen Beton kämpfen.

Hans-Joachim Hufschmidt
  • Hans-Joachim Hufschmidt
  • Dezember 5, 2025 AT 07:31

Deutschland ist ein Land der Gesetze - aber nicht für die Schwachen. Wer kein Geld hat, wird betrogen. Wer kein Recht kennt, wird ausgenutzt. Wer nicht weiß, was ein BGB ist, wird zum Sklaven. Ich hab gesehen, wie Leute ihr Leben verloren haben, nur weil sie keinen Anwalt hatten. Und jetzt kommt jemand und sagt: „Mach ein Gutachten!“ Aber wer zahlt das? Die Armen? Die Rentner? Die Familien mit drei Kindern? Nein. Die Reichen machen es. Die anderen? Die sterben still in ihren Häusern, die nicht fertig werden. Das ist kein Land. Das ist eine Fabrik. Und du? Du bist nur ein Teil der Maschine.

Kommentar hinzufügen