Beim Kauf einer Immobilie fällt eine Gebühr an, die viele unterschätzen: die Grunderwerbsteuer, eine staatliche Abgabe, die beim Wechsel des Eigentums an Grundstücken oder Gebäuden erhoben wird. Auch bekannt als Grunderwerbsteuer, ist sie nicht optional – sie wird vom Finanzamt automatisch berechnet und muss vor der Eintragung ins Grundbuch bezahlt werden. In Österreich liegt sie zwischen 3,5 % und 4 % des Kaufpreises – je nach Bundesland. In Wien ist sie zum Beispiel 3,5 %, in Salzburg 3,5 %, in Niederösterreich 3,5 %, in Tirol 3,5 % – fast überall gleich, aber immer ein vierstelliger Betrag. Für eine Wohnung zu 300.000 Euro sind das schon 10.500 Euro – mehr als die meisten Leute für eine neue Küche ausgeben.
Diese Steuer ist kein Bonus, kein Geschenk des Staates – sie ist ein fester Bestandteil des Immobilienkaufs. Sie betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Altbauten, Grundstücke, Einfamilienhäuser und sogar Wohnrechte. Wer ein Haus von seinen Eltern erhält, zahlt sie trotzdem, wenn es nicht als Schenkung mit Wohnrecht geregelt ist. Und wer einen Teil des Grundstücks abtritt? Auch dann greift die Grunderwerbsteuer. Sie hängt nicht am Zustand der Immobilie, sondern am Kaufpreis, der tatsächliche Wert, der im Kaufvertrag festgelegt wird – nicht der Marktwert, nicht der Schätzwert, sondern der vereinbarte Betrag. Wer versucht, den Kaufpreis künstlich niedrig anzugeben, um Steuern zu sparen, riskiert eine Nachzahlung mit Zinsen und Bußgeld. Das Finanzamt prüft die Angaben anhand von Gutachten, Vergleichsobjekten und Grundbuchdaten.
Die Notarkosten, die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch sind etwas anderes – sie kommen zusätzlich dazu. Und auch die Grundbuch, das offizielle Register, das den Eigentümer und alle Belastungen eines Grundstücks dokumentiert-Eintragungsgebühr ist separat. Alles zusammen kann leicht 10 % des Kaufpreises ausmachen. Deshalb ist es sinnvoll, die Grunderwerbsteuer früh in die Budgetplanung einzubeziehen. Wer sie nicht einkalkuliert, läuft Gefahr, am Ende ohne Geld da zu stehen – selbst wenn der Kredit genehmigt wurde.
Es gibt Ausnahmen: Bei Erbschaften, bei Schenkungen zwischen Ehepartnern oder bei bestimmten Förderungen wie der Familienheimförderung kann die Steuer reduziert oder ganz entfallen. Aber das sind Einzelfälle. Die meisten Käufer zahlen sie – und sie zahlen sie richtig, wenn sie den Kaufpreis realistisch ansetzen, den Vertrag richtig formulieren und die Zahlung fristgerecht leisten. In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele, wie andere Käufer diese Kosten geplant haben, wie sie mit dem Notar verhandelt haben und wie sie vermeidbare Fehler vermieden haben. Hier geht es nicht um Theorie – hier geht es um echte Zahlen, echte Erfahrungen und echte Einsparungen.
Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf sind oft höher als erwartet - zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises. Erfahre, wie du sie mit einem zuverlässigen Rechner genau berechnest und was du sonst noch beachten musst.