Wenn du jemandem etwas schenkst — etwa Geld, ein Auto oder sogar eine Immobilie — kann das Schenkungssteuer, eine Steuer, die auf Vermögensübertragungen zwischen Lebenden erhoben wird. Auch bekannt als Vermögensübertragungssteuer, greift sie, wenn der Wert deines Geschenks einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Es ist keine Steuer, die jeder zahlt — aber wer sie unterschätzt, läuft Gefahr, später mit hohen Nachzahlungen konfrontiert zu werden.
Der Freibetrag, der Betrag, bis zu dem Geschenke steuerfrei bleiben ist abhängig von der Beziehung zwischen Schenker und Begünstigtem. Eltern können ihren Kindern bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken — Großeltern nur 200.000 Euro an Enkel. Ehepartner genießen sogar einen Freibetrag von 500.000 Euro. Diese Zahlen gelten nicht für immer: Jede Schenkung innerhalb von zehn Jahren wird mit früheren Geschenken zusammengezählt. Ein Geschenk von 300.000 Euro heute, ein weiteres von 150.000 Euro in acht Jahren — schon bist du über dem Freibetrag und musst Steuern zahlen.
Die Immobilienübertragung, die häufigste und wertvollste Form der Schenkung ist besonders riskant. Viele denken, sie könnten ihre Wohnung einfach an ihre Kinder übertragen — ohne Notar, ohne Steuerberater. Doch das ist ein Fehler. Der Wert der Immobilie wird nach dem Marktwert berechnet, nicht nach dem Kaufpreis vor 20 Jahren. Ein Haus, das 1990 für 150.000 Euro gekauft wurde, könnte heute 600.000 Euro wert sein. Selbst wenn du es nur symbolisch an dein Kind überschreibst, zählt der tatsächliche Wert. Und wenn du den Freibetrag überschreitest, fällt die Steuer auf den gesamten übersteigenden Betrag an — nicht nur auf den Teil darüber.
Es gibt Ausnahmen, aber sie sind eng begrenzt. Wer eine Wohnung an ein Kind überschreibt, das darin wohnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer geringeren Besteuerung profitieren — aber nur, wenn das Kind mindestens zehn Jahre dort lebt. Wer eine Garage oder einen Keller schenkt, muss prüfen, ob er damit den Hauptwohnsitz erweitert — sonst zählt das als separates Vermögen. Und wer denkt, eine Schenkung sei besser als eine Erbschaft, irrt: Die Freibeträge sind identisch, nur der Zeitpunkt ist anders.
Die Erbschaftsteuer, die nach dem Tod fällig wird folgt denselben Regeln wie die Schenkungssteuer — und wird mit früheren Geschenken verrechnet. Das bedeutet: Wer in den letzten zehn Jahren schon 300.000 Euro geschenkt hat, hat fast seinen gesamten Freibetrag aufgebraucht. Ein plötzlicher Tod könnte dann eine hohe Steuerlast nach sich ziehen — obwohl der Nachlass selbst klein ist.
Was du hier findest, sind keine abstrakten Steuertipps. Es sind echte Erfahrungen aus konkreten Fällen: Menschen, die ihre Immobilie ohne Beratung übertragen haben und plötzlich 50.000 Euro Steuern zahlen mussten. Menschen, die ihre Eltern mit einem Geschenk von 350.000 Euro überrascht haben — und dann erst erfuhren, dass der Freibetrag schon vor drei Jahren voll ausgeschöpft war. Und Menschen, die mit einer einfachen Schenkung ihre Kinder vor hohen Nachzahlungen bewahrt haben — weil sie rechtzeitig handelten.
Diese Artikel zeigen dir, wie du die Schenkungssteuer richtig verstehst — ohne juristischen Jargon, ohne komplizierte Tabellen. Du erfährst, wann du handeln musst, was du vermeiden solltest und wie du deine Familie vor unerwarteten Kosten schützt.
Ein lebenslanges Wohnrecht sichert dir das Recht, in deiner Immobilie zu wohnen - auch nach der Übertragung an deine Kinder. Erfahre, wie es bewertet wird, wie viel Steuer du sparst und welche Fallstricke du kennen solltest.