Ein Zweckentfremdungsverbot, ein rechtliches Instrument, das die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als das Wohnen verbietet. Es gibt es nicht, weil die Behörden gerne kontrollieren, sondern weil in vielen Städten Wohnraum knapp ist und Menschen ohne Wohnung bleiben. Wenn du eine Wohnung als Ferienunterkunft vermietest, als Büro nutzt oder sie leer stehen lässt, um sie teurer zu verkaufen, läufst du Gefahr, gegen dieses Verbot zu verstoßen. In Wien, München oder Berlin wird das streng überwacht – und es gibt hohe Bußgelder, wenn du dich nicht an die Regeln hältst.
Dieses Verbot hängt eng mit anderen Begriffen zusammen: Mieterhöhung, die gesetzlich geregelte Erhöhung der Miete nach Modernisierung, darf nicht als Trick benutzt werden, um Mieter rauszudrängen und die Wohnung dann teurer an Touristen zu vermieten. Auch der Mietspiegel, ein offizieller Vergleichsindex für Mieten in einer Stadt spielt eine Rolle: Wer bewusst unter Marktpreis vermietet, um dann als Ferienwohnung zu verkaufen, kann später nicht einfach behaupten, er habe keinen Gewinn gemacht. Und das Immobilienrecht, das die Rechte und Pflichten von Eigentümern und Mietern regelt ist hier der Rahmen – nicht nur im Kaufvertrag, sondern auch in der Nutzung.
Du hast eine Wohnung im Altbau und überlegst, sie als Airbnb zu nutzen? Vielleicht hast du einen Laden im Erdgeschoss und denkst, die Wohnung darüber wäre doch nur ein zusätzlicher Raum? Oder du hast eine Immobilie geerbt und weißt nicht, ob du sie verkaufen darfst, ohne sie zuvor zu bewohnen? Diese Fragen tauchen immer häufiger auf – und die Antwort ist oft: Nein, du darfst nicht einfach tun, was du willst. Die Stadtverwaltungen prüfen jetzt systematisch, wer Wohnraum nutzt, wie oft und für wen. Sie vergleichen Mietverträge, Nutzungsdaten, Stromverbrauch – und wenn etwas nicht passt, kommt die Abmahnung.
Was du hier findest, sind keine abstrakten Rechtstexte. Das sind konkrete Fälle, die Menschen wirklich erlebt haben: Wer durch ein Ferienverbot 15.000 Euro Bußgeld bekam, wer seine Wohnung nach einer Sanierung nicht mehr vermieten durfte, weil sie als Wohnraum nicht mehr anerkannt wurde, oder wer einen Mieter rauswerfen wollte – und dann feststellte, dass das Verbot genau das verhindert. Du findest Antworten auf die Fragen, die du nicht stellen kannst, weil du nicht weißt, ob sie relevant sind. Und du lernst, wie du dich schützt – egal, ob du Eigentümer, Mieter oder Investor bist.
Das Zweckentfremdungsverbot schützt Wohnraum in deutschen Großstädten vor Umwandlung in Ferienwohnungen oder Gewerberäume. Bußgelder können bis zu 500.000 Euro betragen - aber es gibt legale Ausnahmen. Erfahre, was 2025 gilt und wie du dich rechtlich absicherst.