Gebühren für Grunddienstbarkeiten und Wegerechte beim Hauskauf: Was Sie als Käufer wissen müssen
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Beim Hauskauf denken die meisten an den Kaufpreis, die Finanzierung und die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Doch es gibt eine Gruppe von Kosten, die viele erst nach dem Kauf entdecken: Grunddienstbarkeiten und Wegerechte. Diese rechtlichen Vereinbarungen können den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen - und jährlich Geld kosten, das niemand in die Kalkulation einbezogen hat.

Was sind Grunddienstbarkeiten und Wegerechte?

Ein Wegerecht ist kein simples Pfadrecht. Es ist ein dingliches Recht, das in das Grundbuch eingetragen wird und einem Grundstück das Recht gibt, über ein anderes Grundstück zu gehen oder zu fahren. Das ist besonders wichtig, wenn Ihr Haus kein direktes Straßenanschluss hat - ein sogenanntes Hinterliegergrundstück. Ohne ein gesichertes Wegerecht wäre Ihr Haus praktisch unzugänglich.

Doch nicht jedes Wegerecht ist gleich. Es gibt:

  • Reines Gehrecht: Nur Fußgänger dürfen den Weg benutzen.
  • Geh- und Fahrrecht: Auch Fahrzeuge, Lieferwagen oder Müllwagen dürfen den Weg nutzen.
  • Überbaurecht: Erlaubt, dass Teile eines Gebäudes über ein Nachbargrundstück hinausragen.

Wenn Sie ein Haus kaufen, das von einem solchen Recht betroffen ist, dann ist Ihr Grundstück das herrschende Grundstück. Das Grundstück, über das Sie gehen, ist das dienende Grundstück. Und hier liegt der Knackpunkt: Während Ihr Grundstück durch das Wegerecht wertsteigernd beeinflusst wird, verliert das Nachbargrundstück an Wert - es sei denn, es erhält eine angemessene Entschädigung.

Warum muss das Wegerecht im Grundbuch stehen?

Ein mündliches Versprechen oder ein privater Vertrag reicht nicht. Nur wenn das Wegerecht im Grundbuch, in Abteilung II (Lasten und Beschränkungen), eingetragen ist, ist es rechtlich durchsetzbar. Das hat der Bundesgerichtshof 2021 klar entschieden: Ohne Eintragung ist das Recht unwirksam.

Was bedeutet das für Sie als Käufer? Sie müssen vor der Kaufentscheidung den Grundbuchauszug anfordern. Und zwar nicht erst nach der Besichtigung, sondern vor dem Angebot. Dort finden Sie alle eingetragenen Lasten: Hypotheken, Mietrechte, aber auch Grunddienstbarkeiten.

Ein Notar, der in einem Fall von fehlender Eintragung beraten hat, sagt: „Viele Käufer glauben, ein Wegerecht sei nur eine Formality. Doch wenn es nicht im Grundbuch steht, können Sie es später nicht erzwingen - nicht gegen den neuen Nachbarn, nicht gegen die Stadt, nicht gegen niemanden.“

Wie hoch sind die Kosten für ein Wegerecht?

Die Kosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen - und sie sind oft höher, als man denkt.

1. Grundbuchgebühren
Die Eintragung des Wegerechts kostet je nach Wert des Rechts. Bei einem Wegerecht mit einem Wert von 5.000 € sind mindestens 56 € fällig. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und variiert je nach Bundesland. In Bayern sind die Gebühren etwas höher als in Sachsen, aber der Unterschied ist meist nur ein paar Euro.

2. Notarkosten
Wenn das Wegerecht neu vereinbart wird, muss ein Vertrag notariell beurkundet werden. Die Kosten dafür liegen zwischen 1,0 % und 1,5 % des Immobilienwerts. Bei einem Haus für 350.000 € sind das 3.500 bis 5.250 € - und das nur für das Wegerecht, nicht für den gesamten Kaufvertrag.

3. Lageplan
Jedes Wegerecht braucht einen genauen Lageplan. Ein Vermessungsingenieur zeichnet den exakten Verlauf auf - oft mit einem roten Strich auf der Karte. Diese Leistung kostet zwischen 250 € und 600 €, je nach Komplexität. Ein einfacher Fußweg durch einen Garten ist günstiger als ein 20 Meter breiter Zufahrtsweg mit Wendemöglichkeit.

Grundbuch-Eintrag mit Wegerecht und jährlicher Notwegrente von 750 €, vergrößert mit Lupe auf einem Schreibtisch.

Was ist eine Notwegrente?

Wenn Ihr Haus ein Hinterliegergrundstück ist und kein anderer Zugang existiert, greift das Notwegerecht nach §§ 917 und 918 BGB. Das bedeutet: Sie dürfen über das Nachbargrundstück fahren - aber der Nachbar hat Anspruch auf eine jährliche Entschädigung. Das nennt man Notwegrente.

Wie hoch ist diese Rente? Sie wird meist nach dem Ertragswertverfahren berechnet: 0,25 % bis 0,5 % des Bodenwerts des dienenden Grundstücks pro Jahr.

Beispiel: Ein Nachbargrundstück mit einem Bodenwert von 200.000 € ergibt eine jährliche Notwegrente von 500 bis 1.000 €. In ländlichen Gegenden liegt die durchschnittliche Rente bei 380 €, in Ballungsräumen wie Berlin oder München bei 850 €. Das klingt wenig - doch über 20 Jahre sind das 15.000 bis 20.000 €, die Sie zusätzlich zahlen.

Ein Käufer aus Berlin schreibt in einem Forum: „Wir haben die 750 € jährliche Rente nicht in unsere Finanzplanung aufgenommen. Nach 12 Jahren sind das 9.000 €, die wir nie eingeplant hatten.“

Was passiert, wenn das Wegerecht nicht klar geregelt ist?

Viele Probleme entstehen, weil das Wegerecht ungenau beschrieben ist. Ein Vertrag, der nur „Gehrecht“ vorsieht, schließt Fahrten mit dem PKW oder dem Lieferwagen aus. Wer später eine Garage bauen oder einen LKW einparken will, steht vor einem Rechtsproblem.

Ein Käufer aus Hamburg berichtet: „Wir mussten nachträglich 1.200 € an Notarkosten zahlen, weil der Vertrag nicht das Überfahrtsrecht enthielt. Der Nachbar wollte das erst später zulassen - und das kostete Zeit und Geld.“

Auch zeitliche Beschränkungen sind oft unklar. Gibt es ein Recht, das 24 Stunden am Tag gilt? Oder nur tagsüber? Darf der Nachbar den Weg auch für seine eigenen Baustellen nutzen? All das muss im Vertrag stehen - sonst folgt Streit.

Wie unterscheidet sich Deutschland von anderen Ländern?

In den Niederlanden wird ein Wegerecht oft pauschal mit 1,2 % des Grundstückspreises entschädigt. In Deutschland wird jeder Fall individuell bewertet. Das ist fairer - aber auch komplizierter.

Die Notarkosten in Deutschland sind höher als in Frankreich (0,8 %) oder Italien (1,0 %). Die Grundbuchgebühren liegen ähnlich wie in Österreich (1,1 %), aber höher als in der Schweiz (0,8-1,0 %). Der Vorteil: In Deutschland ist alles transparent - alles ist im Grundbuch einsehbar. In anderen Ländern sind solche Rechte oft nur vertraglich geregelt - und damit weniger sicher.

Haus zwischen Käufer und Nachbar, verbunden durch einen rechtlichen Weg mit Fahr- und Gehrechten als Symbol.

Was sollten Sie vor dem Kauf tun?

Wenn Sie ein Haus mit Wegerecht kaufen, sollten Sie diese Schritte befolgen:

  1. Grundbuchauszug anfordern: Lassen Sie sich die Abteilung II zeigen - dort steht alles, was auf dem Grundstück lastet.
  2. Art des Wegerechts prüfen: Ist es nur Gehrecht? Oder auch Fahr- und Überfahrtsrecht? Ist es zeitlich begrenzt?
  3. Notwegrente berechnen: Fragt den Verkäufer nach der Höhe der jährlichen Rente. Prüfen Sie, ob sie realistisch ist - und ob sie in den letzten Jahren angepasst wurde.
  4. Wertbeeinflussung prüfen: Ein Wegerecht erhöht den Wert Ihres Grundstücks - aber nur, wenn es klar und sicher ist. Ein unsauber eingetragenes Recht kann den Wert senken.
  5. Professionelle Beratung holen: 82 % der Käufer, die einen Fachanwalt oder Notar eingeschaltet haben, waren mit den Kosten und Regelungen zufrieden. Nur 32 % derer, die allein handelten, konnten die Kosten richtig einschätzen.

Was ändert sich in Zukunft?

Seit 2022 können in Bayern und Nordrhein-Westfalen Teile des Grundbucheintragungsprozesses digital abgewickelt werden. Das verkürzt die Bearbeitungszeit um bis zu 30 %. Bis 2025 soll das bundesweit gelten. Experten rechnen damit, dass die Gebühren dadurch langfristig um 10-15 % sinken.

Auch die Berechnung der Notwegrente wird standardisiert. Der Deutsche Anwaltverein arbeitet an einem einheitlichen Modell, das bis 2024 vorgestellt werden soll. Das soll Streit vermeiden - und Käufern mehr Planungssicherheit geben.

Und die Nachfrage wächst: Bis 2030 wird laut Prognose jeder sechste Immobilienkauf ein Grundstück mit besonderen Zugangsbedingungen betreffen - heute ist es noch jeder achte. Flächen werden knapper, Häuser enger gebaut - und Wegerechte werden immer wichtiger.

Was kostet das alles zusammen?

Fassen wir die Kosten für ein typisches Wegerecht zusammen:

  • Grundbuchgebühren: 56 €
  • Notarkosten (für das Wegerecht): 4.000 €
  • Lageplan: 400 €
  • Jährliche Notwegrente (durchschnittlich): 750 €

Das sind 4.500 € einmalige Kosten - plus 750 € pro Jahr, die Sie über die gesamte Zeit Ihres Eigentums zahlen. Das ist kein Kleingeld. Aber es ist ein Preis für Rechtssicherheit.

Wenn Sie diese Kosten ignorieren, riskieren Sie nicht nur Streit mit dem Nachbarn - Sie riskieren, dass Ihr Haus in einigen Jahren unverkäuflich wird. Denn ein Käufer, der das Grundbuch liest, wird genau prüfen, was auf dem Grundstück lastet. Und wenn es unklar ist, wird er nicht kaufen.

Ist ein Wegerecht immer schlecht für den Käufer?

Nein. Ein gut geregelt Wegerecht macht Ihr Grundstück erst nutzbar. Ohne Zugang ist ein Haus wertlos. Ein Wegerecht erhöht den Wert Ihres Grundstücks - vorausgesetzt, es ist korrekt im Grundbuch eingetragen und klar definiert. Probleme entstehen nur, wenn es unklar ist oder wenn die jährliche Entschädigung unterschätzt wird.

Kann ich ein Wegerecht nach dem Kauf löschen?

Nur mit Einverständnis des Eigentümers des dienenden Grundstücks. Sie können nicht einfach ein bestehendes Wegerecht streichen. Es ist an das Grundstück gebunden und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Wenn Sie es loswerden wollen, müssen Sie mit dem Nachbarn verhandeln - und ihn angemessen entschädigen. Das ist oft teurer als die jährliche Rente.

Wird die Notwegrente automatisch erhöht?

Nein, es sei denn, im Vertrag steht eine jährliche Anpassung, etwa an die Inflation oder den Grundstückspreis. Die meisten Verträge sehen eine feste Rente vor. Wenn der Bodenwert steigt, hat der Nachbar zwar einen höheren Anspruch - aber er muss ihn erst einklagen. Das ist aufwendig und teuer - deshalb bleiben viele Rente jahrelang unverändert.

Was passiert, wenn der Nachbar den Weg versperrt?

Wenn das Wegerecht im Grundbuch steht, können Sie das Gericht einschalten. Der Nachbar darf den Weg nicht versperren, auch nicht, wenn er meint, die Entschädigung sei zu niedrig. Er muss den Anspruch auf höhere Rente vor Gericht geltend machen - nicht durch Selbsthilfe. Wer den Weg versperrt, macht sich strafbar.

Kann ich ein Wegerecht auch für zukünftige Nutzungen erweitern?

Ja, aber nur mit Zustimmung des Nachbarn. Wenn Sie später eine Garage bauen und einen breiteren Zufahrtsweg brauchen, müssen Sie den Vertrag neu verhandeln. Das kostet wieder Notarkosten und einen neuen Lageplan. Deshalb: Denken Sie bei der ersten Vereinbarung schon an zukünftige Nutzungen - etwa eine Garage, einen Carport oder einen Anbau.