AfA Gebäude – Abschreibung von Immobilien einfach erklärt

Du besitzt ein Haus oder ein Geschäftsgebäude und fragst dich, wie du damit bei der Steuer sparen kannst? Dann bist du hier genau richtig. Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist das Werkzeug, das das Finanzamt dir anbietet, um die Kosten einer Immobilie über die Nutzungsdauer zu verteilen.

Ganz grundsätzlich gilt: Jede Immobilie verliert im Laufe der Zeit an Wert – sei es durch Witterung, Nutzung oder technische Weiterentwicklungen. Das Finanzamt erkennt diesen Werteverzehr an und erlaubt dir, jährlich einen Teil der Anschaffungskosten als Aufwand abzusetzen. So reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen und du zahlst weniger Steuer.

Wie wird die AfA für ein Gebäude berechnet?

Die Berechnung ist einfacher, als du denkst. Zuerst brauchst du den Anschaffungspreis (inkl. Kauf, Notar, Makler). Dann ziehst du das Grundstück separat ab, weil das nie abgeschrieben wird. Der verbleibende Betrag ist die Grundlage für die AfA.

Für Wohngebäude gilt in der Regel ein Abschreibungssatz von 2 % pro Jahr, also über 50 Jahre. Für gewerbliche Gebäuden beträgt der Satz meist 3 % (über 33 Jahre). Beispiel: Du kaufst ein Geschäftsgebäude für 300 000 €, das Grundstück kostet 50 000 €. Der abzuschreibende Betrag liegt bei 250 000 €. Bei 3 % AfA sind das 7 500 € pro Jahr, die du als Kosten geltend machen kannst.

Tipps, damit du das Maximum aus deiner AfA herausholst

1. **Prüfe den Bauzeitpunkt** – Ältere Gebäude haben oft längere Restnutzungsdauern, was mehr Spielraum für Abschreibungen bietet. 2. **Nutze Sonderabschreibungen** – In manchen Regionen gibt es zusätzliche Förderungen für energetische Sanierungen. 3. **Dokumentiere alles genau** – Rechnungen, Verträge und Nachweise helfen, wenn das Finanzamt nachfragt.

Für Tischler wie uns bei Mythos Tischlerei gibt es noch einen Bonus: Wenn du neue Innentüren oder maßgefertigte Holzarbeiten einbaust, können diese ebenfalls als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden, sofern die Kosten unter 800 € netto liegen. Das senkt deine Steuerlast sofort, ohne über Jahre zu verteilen.

Ein weiterer Trick ist die **Teilabschreibung**: Wenn du ein Gebäude erst renovierst, kannst du die Kosten für die Modernisierung separat über die Restnutzungsdauer abschreiben. Das spart in den ersten Jahren ordentlich Geld.

Behalte im Kopf, dass die AfA nicht die Bau- oder Kaufkosten zurückzahlt – sie verteilt sie nur über die Jahre. Trotzdem bedeutet das jedes Jahr ein kleineres zu versteuerndes Einkommen, und das summiert sich langfristig.

Zum Abschluss: Wenn du dir unsicher bist, lass dich von einem Steuerberater unterstützen. Ein kurzer Blick auf deine Unterlagen kann große Unterschiede machen. Und wenn du neue Türen brauchst, haben wir von Mythos Tischlerei die passende Lösung – qualitätsgeprüft, schnell eingebaut und steuerlich clever nutzbar.

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