Du hast gerade eine Wohnung gefunden, hast den Mietvertrag unterschrieben und fragst dich jetzt, was du alles darfst und musst? Das Mietrecht kann manchmal kompliziert wirken, aber die wichtigsten Regeln lassen sich in wenigen Punkten zusammenfassen. Hier bekommst du sofort nützliche Infos, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.
Der Mietvertrag ist das Grundgerüst deiner Beziehung zum Vermieter. Er muss schriftlich sein und klare Angaben zu Mietzeit, Miethöhe, Nebenkosten und Kaution enthalten. Achte darauf, dass die Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar ist – nur die tatsächlichen Kosten dürfen umgelegt werden. Wenn du etwas fehlt, sprich es sofort an, bevor du einziehst.
Ein häufiges Missverständnis: Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Der Vermieter muss sie auf einem separaten, verzinsten Konto verwahren. Bei Auszug bekommst du sie zurück, sofern keine Schäden über normale Abnutzung hinaus nachgewiesen werden.
Wer erhöht die Miete? Grundsätzlich nur einmal im Jahr und nur um einen Betrag, der die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreitet. Der Vermieter muss dir die Erhöhung schriftlich mitgeben und erklären, warum sie gerechtfertigt ist. Wenn du Zweifel hast, kannst du innerhalb von zwei Monaten widersprechen.
Reparaturen gehören ebenfalls zum Mietrecht. Kleine Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren) sind oft vom Mieter zu tragen, wenn sie im Vertrag so geregelt sind. Größere Schäden, die die Bausubstanz betreffen, muss der Vermieter reparieren – und er kann diese Kosten nicht einfach auf dich umlegen.
Willst du deine Wohnung untervermieten? Dann brauchst du immer die schriftliche Erlaubnis vom Vermieter. Ohne Erlaubnis kann das zur Kündigung führen. Gleiches gilt für bauliche Änderungen: Kratze nicht einfach im Mietvertrag vorsätzlich Wände ein, sondern frage vorher.
Eine Kündigung seitens des Vermieters ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. bei Eigenbedarf oder erheblicher Vertragsverletzung. Der Vermieter muss dabei die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten – meistens drei Monate für unbefristete Verträge. Als Mieter kannst du aus wichtigem Grund (z. B. unbewohnbare Wohnung) sofort kündigen.
Falls es zu Streitigkeiten kommt, ist der erste Schritt immer das Gespräch. Oft lässt sich ein Problem lösen, bevor ein Anwalt eingeschaltet wird. Sollte das nicht klappen, gibt es Mietervereine, die rechtliche Unterstützung bieten – und das oft zu günstigen Konditionen.
Denke immer daran: Dein Mietvertrag ist keinseitig zu verstehen. Beide Seiten haben Rechte und Pflichten. Wenn du dir unsicher bist, schau in die aktuellen Gesetzestexte oder hol dir Rat bei einem Mieterverein. So bist du gut gerüstet, um deine Wohnung zu genießen, ohne Angst vor bösen Überraschungen.
Erfahren Sie, ob Mieter nach 10 Jahren zur Renovierung verpflichtet sind, welche Klauseln gelten und wie Sie im Streitfall vorgehen. Praktische Checkliste inklusive FAQ.
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