Steuerpflicht im Ausland: Was Sie als Österreicher wissen müssen

Wenn Sie Steuerpflicht im Ausland, die Verpflichtung, Steuern in einem Land zu zahlen, in dem Sie nicht hauptsächlich wohnen. Auch bekannt als Auslandssteuerpflicht, tritt sie auf, wenn Sie Einkünfte dort erzielen, länger als 183 Tage bleiben oder dort wirtschaftlich tätig sind. Viele Österreicher denken, dass sie nur hier steuern müssen – doch das stimmt nicht. Wer im Ausland arbeitet, eine Ferienwohnung vermietet oder sogar nur kurzfristig dort tätig ist, kann plötzlich auch dort steuerpflichtig werden. Und das kann teuer werden, wenn man die Regeln nicht kennt.

Ein zentrales Thema ist das Doppelbesteuerungsabkommen, ein Vertrag zwischen zwei Ländern, der verhindert, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden. Österreich hat solche Abkommen mit fast allen wichtigen Ländern – etwa Deutschland, der Schweiz, Spanien oder den USA. Aber das bedeutet nicht, dass Sie gar nicht steuern müssen. Es bedeutet nur, dass Sie nicht doppelt zahlen. Wo genau Sie zahlen, hängt von Ihrem Aufenthaltsort, Ihrem Einkommensart und Ihrer Aufenthaltsdauer ab. Wer länger als ein Jahr in einem Land lebt, gilt dort oft als Steuerresident, eine Person, die ihre Hauptwohnung oder ihren Lebensmittelpunkt in diesem Land hat. Das ist entscheidend. Ein Kurzurlaub ändert nichts. Aber ein halbes Jahr Arbeit im Ausland? Das kann Sie dort steuerpflichtig machen – auch wenn Sie Ihre Wohnung in Wien behalten.

Die meisten Fälle, die uns hier erreichen, betreffen Menschen, die im Ausland arbeiten – etwa als Remote-Mitarbeiter, Freelancer oder Saisonarbeiter. Oder Leute, die eine Wohnung in Italien oder Portugal vermieten und glauben, die Miete sei steuerfrei. Falsch. Die Einkünfte müssen in Österreich angegeben werden – und oft auch im Ausland. Wer das nicht macht, riskiert Strafen, Zinsen und in schweren Fällen sogar Ermittlungen. Einige denken, dass sie durch eine ausländische Firma oder eine GmbH entkommen können. Auch das funktioniert nicht immer. Die Finanzbehörden schauen genau hin – besonders seit der EU-Transparenzinitiative.

Was viele nicht wissen: Auch die Art der Tätigkeit zählt. Ein freiberuflicher Grafiker, der drei Monate in Berlin arbeitet, ist anders betroffen als ein Angestellter, der von Wien aus für ein Unternehmen in Zürich arbeitet. Und wer in einem Land lebt, aber sein Einkommen aus Österreich bezieht – etwa durch eine Pensionszahlung – muss sich ebenfalls fragen: Bin ich jetzt steuerresident? Die Antwort ist nicht immer einfach. Aber sie ist entscheidend.

In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele: Wie viel Steuern zahlen Sie, wenn Sie in der Schweiz arbeiten? Was passiert, wenn Sie eine Ferienimmobilie in Kroatien vermieten? Und wie vermeiden Sie, dass das Finanzamt plötzlich nach Ihren Auslands-Einkünften fragt? Wir zeigen Ihnen, wo die Fallstricke liegen, welche Abkommen wirklich helfen und was Sie jetzt tun müssen – egal ob Sie gerade ins Ausland ziehen, schon dort leben oder nur gelegentlich dort arbeiten.

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