Beim Kauf einer Immobilie denken die meisten an Kaufpreis, Notarkosten und Grunderwerbsteuer. Doch es gibt eine Kostenstelle, die viele erst nach dem Kauf entdecken - und die kann schnell mehrere zehntausend Euro ausmachen: Erschließungsbeiträge und Anliegerkosten. In Deutschland werden diese Gebühren von Gemeinden erhoben, wenn Straßen, Gehwege, Abwasserleitungen oder öffentliche Parkflächen neu gebaut oder erneuert werden. Und sie fallen nicht beim Bau der Immobilie an, sondern oft erst Jahre später - und meistens, wenn man sie am wenigsten erwartet.
Erschließungsbeiträge sind eine Art Infrastruktur-Abgabe, die Grundstückseigentümer zahlen müssen, wenn ihre Straße oder ihr Grundstück erstmalig erschlossen wird. Das bedeutet: Wenn vor Ihrem Haus noch kein Gehweg war, keine Kanalisation oder keine asphaltierte Straße, und die Gemeinde das jetzt baut - dann dürfen sie von Ihnen einen Teil der Kosten verlangen. Die gesetzliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), genauer § 127 bis § 132. Laut dieser Regelung tragen Eigentümer maximal 90 % der Kosten, die Gemeinde muss mindestens 10 % übernehmen. Das klingt fair - doch in der Praxis ist es oft nicht so.
Die Berechnung ist nicht willkürlich. Sie basiert auf der Fläche Ihres Grundstücks. Ein eingeschossiges Haus zählt als 1,0, ein zweigeschossiges als 1,3, ein dreigeschossiges als 1,5. Ein Beispiel: Ein Baugrundstück von 500 Quadratmetern in Schwaebisch Hall kostete 2023 rund 11.300 Euro - das sind 22,60 Euro pro Quadratmeter. Bei einem größeren Grundstück mit Mehrfamilienhaus kann das schnell auf 20.000 Euro oder mehr steigen.
Ein wichtiger Unterschied: Erschließungsbeiträge gelten nur für die erstmalige Herstellung der Infrastruktur. Wenn die Straße 20 Jahre später erneuert wird, nennt man das Anliegerbeitrag. Doch hier kommt die große Unsicherheit: In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen wurden Anliegerbeiträge abgeschafft. In anderen, etwa in Bayern, dürfen sie weiterhin erhoben werden - und zwar oft mit denselben Regeln wie Erschließungsbeiträge. Viele Käufer wissen nicht, dass ihre Straße noch nicht endgültig erschlossen ist. Die Gemeinde könnte die Arbeiten erst später abschließen - und dann den Bescheid erstellen.
Ein Fall aus Dortmund: Ein Mann kaufte 2020 ein Haus. 2023 erhielt er einen Bescheid über 18.750 Euro für Straßenbauarbeiten, die 2018 abgeschlossen wurden. Der Vorbesitzer wusste es nicht, der Notar erwähnte es nicht. Die Gemeinde hatte den Bescheid einfach verschoben - und jetzt war er an den neuen Eigentümer weitergegeben worden. Rechtlich zulässig? Ja. Fair? Deutlich nein.
Die Antwort ist einfach: Transparenz fehlt. Viele Kommunen nutzen die gesetzliche Frist von vier Jahren nach Fertigstellung der Erschließung bewusst aus. Sie warten, bis das Grundstück verkauft ist - dann reichen sie den Bescheid beim neuen Eigentümer ein. Warum? Weil es einfacher ist, Geld von jemandem einzutreiben, der gerade eine neue Immobilie gekauft hat - und vielleicht sogar ein Darlehen aufgenommen hat. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit der endgültigen Fertigstellung, nicht mit der provisorischen Inbetriebnahme. Das bedeutet: Eine Straße kann 10 Jahre lang als „fertig“ gelten, aber erst nach der letzten Pflastersteinverlegung und der offiziellen Widmung beginnt die vierjährige Frist. Viele Eigentümer merken das nicht, bis der Brief kommt.
Die Zahlen sprechen für sich: Laut einer Umfrage auf Immobilienscout24 erhielten 68 % der Befragten unerwartete Nachforderungen - durchschnittlich 12.500 Euro. 32 % mussten mehr als 20.000 Euro zahlen. Und das, obwohl die meisten davon gar nicht wussten, dass so etwas existiert.
Die gute Nachricht: Sie können sich schützen. Und zwar schon vor dem Kaufvertrag.
Und: Sprechen Sie mit Ihrem Notar. Seit dem BGH-Urteil vom 15. März 2022 muss er Sie auf mögliche Anliegerkosten hinweisen. Doch eine Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft aus 2024 zeigt: Nur 43 % der Käufer erhielten diese Information vor Vertragsunterzeichnung. Wenn Ihr Notar nichts sagt - fragen Sie selbst. Und wenn er antwortet: „Das ist selten“, dann ist das kein Grund, es zu ignorieren.
Sie haben die Immobilie schon gekauft - und jetzt kommt der Brief? Dann ist es nicht zu spät.
Im Jahr 2023 gingen 1.247 Klagen gegen Kommunen wegen unrechtmäßiger Erschließungsbeiträge beim Bundesverwaltungsgericht ein - ein Anstieg von fast 29 % gegenüber 2022. Viele dieser Fälle wurden zugunsten der Eigentümer entschieden.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2021-2025 angekündigt, die Belastung für Privathaushalte zu senken. Doch bis 2026 ist mit konkreten Änderungen nicht zu rechnen. Einige Kommunen experimentieren mit Digitalisierung: München hat 2024 ein Online-Portal eingeführt, das die Bearbeitungszeit von 42 auf 14 Tage reduziert hat. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung - aber es löst nicht das Problem der unerwarteten Kosten.
Der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) fordert eine Obergrenze von 25.000 Euro pro Grundstück. Doch 78 % der Kommunen lehnen das ab. Die Argumentation: Ohne diese Beiträge kann die Infrastruktur nicht finanziert werden. Das stimmt - aber nicht, dass die Last nur auf den neuen Eigentümern lasten muss.
Wenn Sie eine Immobilie kaufen - egal ob in Linz, Köln oder München - dann denken Sie an diese drei Dinge:
Die beste Vorsorge ist Information. Fragen Sie. Fordern Sie Dokumente an. Lassen Sie sich nicht von der Aussage „Das passiert selten“ beruhigen. In Deutschland werden jährlich über 2,8 Milliarden Euro an Erschließungsbeiträgen eingenommen - und die Zahl steigt. Das ist kein Randphänomen. Das ist System.
Wenn Sie im Vorfeld nichts tun, riskieren Sie eine finanzielle Überraschung, die Ihren Kaufplan komplett durcheinanderbringt. Wenn Sie aber jetzt handeln - dann vermeiden Sie sie.
Erschließungsbeiträge fallen an, wenn eine Straße, ein Gehweg, eine Kanalisation oder eine öffentliche Parkfläche erstmalig für ein Baugebiet hergestellt wird. Die Gemeinde berechnet die Kosten danach, wer von der neuen Infrastruktur profitiert - also die Anlieger. Der Bescheid wird erst nach endgültiger Fertigstellung und offizieller Widmung der Anlage versandt - oft Jahre nachdem das Haus gebaut wurde.
Ja - aber nur, wenn Sie vor dem Kauf prüfen. Fordern Sie einen Erschließungsstatus vom Bauamt an. Prüfen Sie die Bodenrichtwertkarte auf „ebf“ (erschließungsbeitragsfrei). Vereinbaren Sie im Kaufvertrag, dass der Verkäufer für alle vor dem Kauf entstandenen Kosten haftet. Wenn Sie das nicht tun, übernehmen Sie automatisch die Verantwortung.
Die Kosten variieren stark je nach Region und Grundstücksgröße. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 15 und 30 Euro pro Quadratmeter. Ein 500 m²-Grundstück kann also zwischen 7.500 und 15.000 Euro kosten. Bei Mehrfamilienhäusern mit höherem Nutzungsfaktor (1,3 bis 1,5) können es leicht über 20.000 Euro werden.
Nein. Sie haben das Recht auf Ratenzahlung - und das gilt sogar, wenn die Gemeinde das nicht von sich aus anbietet. Die Verwaltungsgerichte haben dies mehrfach bestätigt. Beantragen Sie Ratenzahlung schriftlich, sobald Sie den Bescheid erhalten. Viele Kommunen akzeptieren 12 bis 24 Raten ohne Zinsen.
Ja - aber erst nach vier Jahren ab dem Tag der endgültigen Fertigstellung der Erschließungsanlage. Das ist nicht der Tag, an dem die Straße erstmals befahrbar ist, sondern der Tag, an dem alle Arbeiten abgeschlossen und die Anlage offiziell der Öffentlichkeit übergeben wurde. Viele Gemeinden ignorieren diese Frist - aber Sie können sie einfordern. Wenn der Bescheid nach mehr als vier Jahren kommt, ist er rechtswidrig.
Ja - aber nur, wenn das Grundstück gewerblich genutzt wird oder vermietet ist. Für selbstgenutzte Wohnungen gilt das nicht. Bei einer vermieteten Wohnung können Sie die gesamten Erschließungskosten als Werbungskosten absetzen - das reduziert Ihre Steuerlast. Halten Sie den Bescheid und die Zahlungsbelege auf.
Erschließungsbeitrag ist die erste Herstellung der Infrastruktur. Anliegerbeitrag ist die spätere Sanierung - also wenn die Straße nach 20 Jahren erneuert wird. In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen sind Anliegerbeiträge abgeschafft. In anderen dürfen sie weiterhin erhoben werden - oft mit denselben Regeln wie Erschließungsbeiträge. Die Abgrenzung ist oft unklar - und das ist der Hauptgrund für Streitigkeiten.
Feb 12 2025
Feb 6 2025