Verjährungsfrist: Wann Ansprüche im Bau- und Immobilienbereich erlöschen

Die Verjährungsfrist, die gesetzliche Frist, innerhalb derer man Ansprüche geltend machen muss, bevor sie rechtlich erlöschen. Auch bekannt als Ausschlussfrist, ist sie der entscheidende Zeitpunkt, der darüber entscheidet, ob Sie noch etwas tun können – oder ob Ihr Anspruch weg ist. Im Bau- und Immobilienbereich ist das kein theoretisches Detail. Es ist der Unterschied zwischen einem bezahlten Schadensersatz und einer leeren Tasche.

Wenn Ihre neue Innentür schief hängt, der Kleber im Boden schimmelt oder die Heizungsleitung im Keller undicht ist: Sie haben meistens fünf Jahre Zeit, um den Handwerker oder den Bauherrn zur Rechenschaft zu ziehen. Das gilt für Mängel bei der Ausführung, falsche Materialien oder unsachgemäße Montage. Aber Achtung: Die Frist beginnt nicht immer mit dem Schlüsselübergabe. Sie startet, sobald Sie den Mangel erkennen oder erkennen müssten. Wer sich nicht informiert, verliert – und das ist kein Gerücht, das ist das Gesetz.

Die Gewährleistung, die gesetzliche Pflicht des Unternehmers, Mängel nach der Lieferung zu beheben ist eng mit der Verjährungsfrist verknüpft. Sie gilt normalerweise zwei Jahre, kann aber auf fünf Jahre verlängert werden – etwa wenn der Mangel erst später sichtbar wird. Und wer glaubt, ein schriftlicher Vertrag schützt ihn vor Verjährung, irrt. Selbst wenn alles per E-Mail oder Handschrift festgehalten wurde: Ohne rechtzeitige Anspruchsanmeldung verfällt der Anspruch. Auch Schadensersatz, die Entschädigung für Folgeschäden wie Wasserschaden oder verlorene Miete unterliegt der gleichen Frist. Und wer eine Immobilie kauft und später feststellt, dass die Wohnfläche im Vertrag falsch angegeben ist – auch hier zählt die Verjährungsfrist. Die Wohnflächenangabe, die im Kaufvertrag den Preis bestimmt, ist kein bloßer Hinweis. Sie ist ein rechtlich bindender Bestandteil – und wenn sie falsch ist, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung oder Rückzahlung. Aber nur, wenn Sie innerhalb der Frist handeln.

Was viele nicht wissen: Die Frist kann unterbrochen werden. Ein schriftliches Schreiben, eine E-Mail mit konkreter Forderung, ein Termin beim Schlichter – das hält die Uhr an. Aber nur, wenn es klar, schriftlich und rechtzeitig kommt. Wer warten will, bis der Handwerker sich meldet, verliert. Die Verjährungsfrist ist kein Vorschuss, sie ist eine Falle – und die meisten fallen hinein, weil sie glauben, sie hätten noch Zeit.

In den Beiträgen unten finden Sie konkrete Fälle, in denen diese Frist entscheidend war: von falschen Bodenbelagsklebern über fehlerhafte Elektrik bis hin zu Mieterhöhungen, die rechtlich nicht zulässig waren. Hier geht es nicht um Theorie. Es geht darum, wie Sie Ihre Rechte wahren – bevor es zu spät ist.

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